Kommunikation und Management

Der Brief-Berater

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80 % Ihrer geschäftlichen Ziele können Sie jederzeit mit einem einfachen Brief erreichen.

Sie wollen:

  • ... endlich Ihre Außenstände hereinholen?
    Humorvoll oder knallhart: Ein maßgeschneiderter Mahnbrief sichert Ihre Liquidität.
  • ... neue Kunden gewinnen und Stammkunden fest an sich binden?
    Achtung, hoch wirksam: Professionelle Werbebriefe steigern Ihren Umsatz auf Anhieb.
  • ... weniger Steuern zahlen?
    Kurz und bündig: Ein Brief ans Finanzamt, und Ihr Steuerbescheid wird korrigiert.
  • ... das leidige Skonto-Ziehen abwehren?
    Höflich, aber bestimmt: der Nachforderungs-Brief, der Ihnen das Geld holt, das Ihnen zusteht.
  • ... Fehlverhalten im Betrieb jetzt sofort abstellen?
    Rechtssicher: Nach Ihrem Abmahnungsbrief kennen Mitarbeiter ihre Pflichten wieder.
  • Ihre Preise erhöhen?
    Genial: Schreiben Sie einen Preiserhöhungs-Brief, den jeder Kunde gern akzeptiert.

Sie sehen: Briefe sind wahre Allzweckwaffen. Denn einfacher, schneller, sicherer und effizienter können Sie Ihre Ziele nicht erreichen: ein, zwei Seiten Text, Umschlag drum, Briefmarke drauf, fertig.

"Nur leider", werden Sie jetzt vielleicht sagen, "schreibt sich so ein perfekter, garantiert erfolgreicher Brief nicht von selbst..."

Meine Antwort darauf: Doch, jetzt schon! Wenn Sie den neuen "Brief-Berater" haben. Denn der "Brief- Berater" bietet Ihnen Hunderte von ausgefeilten Muster-Formulierungen und fix und fertig geschriebenen Brief-Beispielen für praktisch jede geschäftliche Situation. Von Kennern entworfen, von Könnern ausformuliert. Getestet, mehrfach geprüft und schonungslos verbessert. Bis endlich die erfolgreichsten Versionen für Sie gedruckt werden konnten.

Und das Beste daran: Wenn Sie Ihren passenden Brief gefunden haben, haben Sie ihn auch schon geschrieben! Denn Sie können ihn von der CD-ROM, die Sie automatisch zusätzlich erhalten, direkt in Ihre Textverarbeitung übernehmen!

Warum sollten Sie sich also jetzt noch mühen und plagen, warum Zeit und Nerven investieren? Denn von "A" wie "Abmahnung" bis "Z" wie "Zwischenzeugnis" sind alle wichtigen Geschäfts-Briefe, die Sie brauchen, schon ausformuliert. Von ausgewiesenen Spezialisten. Rechtssicher. Wirkungsvoll. Stilistisch perfekt. Und dank des einzigartigen Aktualisierungs- und Ergänzungs-Service immer auf dem neuesten Stand.

Am besten, Sie überzeugen sich jetzt selbst davon, was der "Brief-Berater" alles für Sie tun kann:

Schicken mir einfach den anhängenden Antwortschein - ich lasse Ihnen dann sofort den "Brief- Berater" zusenden, und zwar absolut kostenlos! Sie haben dann volle 14 Tage lang Zeit, den "Brief-Berater" ausgiebig zu testen und die Brief-Beispiele in Ihrem Unternehmen einzusetzen.

Unter harten Praxis-Bedingungen zeigt sich dann ganz schnell:

  • Ihre Briefe werden sofort markanter, flüssiger, lebendiger und klarer.
  • Sie sparen Zeit, Nerven und Aufwand.
  • Und vor allem: Sie erreichen sicher Ihre Ziele.

Sollten Sie aber während Ihres kostenlosen Tests mit dem "Brief-Berater" nicht zu 100 %ig zufrieden sein, schicken Sie mir das Werk einfach wieder zurück, und der Fall ist für Sie erledigt.

Weiter unten finden Sie ein kostenloses Exemplar von "Unternehmen SPEZIAL" mit Original-Auszügen aus dem "Brief-Berater". Damit Sie schon heute sehen: Es lohnt sich, meine Einladung zum Gratis-Test anzunehmen!

Übrigens: Je schneller Sie den "Brief-Berater" anfordern, desto eher erhalten Sie auch Ihre 3 GRATIS-Geschenke:

  • Die Broschüre "Die 10 besten Werbe- und Verkaufsbriefe"
  • Die CD-ROM: "Arbeitszeugnisse am PC"
  • Die "DIN-5008-Formatvorlage", mit der Sie alle Ihre Briefe mühelos an der gültigen Norm ausrichten

Alle 3 GRATIS-Geschenke können Sie in jedem Fall behalten!

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Unternehmen SPEZIAL -
"Brief-Berater"

Heißes Eisen MAHNUNGEN

Ihre Kunden zahlen einfach nicht? - Dann sollten Sie jetzt den Druck massiv erhöhen!

Die allgemeine Zahlungsmoral in Deutschland ist so schlecht wie lange nicht. Behörden, Firmen und Privatleute tun so, als könnten sie dauerhaft auf Pump leben. Mit schlimmen Folgen vor allem für kleinere Unternehmen. Denn da wird jede unbezahlte Rechnung schnell zum direkten Angriff auf die Liquidität. Und wenn sich das erst häuft, kann es sogar zur Existenzbedrohung werden. Grund genug, jetzt den Druck auf die Schuldner konsequent zu erhöhen und alle Außenstände schnell hereinzuholen.

Das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" und die Schuldrechtsreform vom Januar dieses Jahres haben zwar Ihre rechtliche Position als Gläubiger deutlich verbessert. Mahnbriefe sind damit aber leider nicht überflüssig geworden. Denn nach wie vor müssen Sie Ihre Forderungen klar und unmissverständlich geltend machen. Lesen Sie hier, was Sie schon bei der Rechnungs-Erstellung beachten sollten, und wie Sie selbst hart gesottene Schuldner dazu bringen, endlich zu zahlen.

Schon mit der Art Ihrer Rechnungsstellung können Sie beeinflussen, ob rechtzeitig oder grundsätzlich zu spät gezahlt wird.

Geben Sie immer einen kalendarisch genau bestimmten Zahlungstermin an!

Mit einem datumsmäßig exakt fixierten Termin, zum Beispiel:
"Zahlbar bis zum 30. Oktober 2002", erreichen Sie, dass Ihr Schuldner automatisch in Verzug gesetzt ist, wenn er bis dahin nicht gezahlt hat. Es ist nicht weiter schlimm, wenn Sie die Terminangabe vergessen haben. Aber dann tritt der Verzug erst nach einer Mahnung oder automatisch nach 30 Tagen ein.
Ausnahme: Wenn Ihr Kunde kein Unternehmen, sondern ein Endverbraucher ist, gilt die 30-Tage-Regelung nur, wenn Sie darauf ausdrücklich hinweisen. Formulieren Sie am besten so:

"Für die Bezahlung dieser Rechnung gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 BGB). Danach befinden Sie sich automatisch in Verzug, und wir sind berechtigt,Verzugszinsen zu fordern."

Dieses "In-Verzug-Setzen" ist besonders wichtig für Sie: Denn ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Verzugszinsen fordern und andere "Verzugsschäden", z. B. Anwaltskosten oder sogar Schadenersatz wegen entgangener Anlagegewinne, geltend machen.

Jetzt hat schon Ihre 1. Mahnung richtig "Biss"!
Im Gegensatz zu früher, als gewisse "faule Kunden" die erste Mahnung grundsätzlich ignorierten, können Sie jetzt also schon mit Ihrem ersten Mahnbrief richtig Druck machen. Sie brauchen nur anzudrohen, die Verzugszinsen für die Zeit der Überfälligkeit auch tatsächlich zu berechnen. Bei einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten (bei Unternehmen) und 5 Prozentpunkten (bei Verbrauchern) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz wird das für Ihre Schuldner sehr schnell richtig teuer. Nehmen Sie in Ihre Mahnung folgenden Satz auf, wenn Sie bei Kunden mit zweifelhafter Zahlungsmoral von Anfang an für Klarheit sorgen wollen:

"Nach § 284 Abs. 3 BGB befinden Sie sich seit dem 30. 10. 2002 mit der Zahlung von [Betrag einsetzen] Euro im Verzug. Geht Ihre Zahlung nicht spätestens bis zum 8. 11. 2002 auf unserem Konto ein, werden wir die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen in Höhe von [Basiszinssatz + 8 bzw. 5 Prozentpunkte] auf die offene Forderung berechnen."

 

Erfolgsgarant WERBUNG

Mehr Umsatz statt Papierkorb! - Mit diesen 10 Profi-Tipps werden Ihre Werbebriefe so erfolgreich wie nie.

Wird Ihr nächster Werbebrief top - oder ein Flop? Bringt er Ihnen Waschkörbe voll mit Anfragen, Terminvereinbarungen und Bestellungen? Oder steckt womöglich ein unerkannter Rücklauf-Killer darin, der alle Erfolgs-Chancen zunichte macht?
Jetzt haben Sie es selbst in der Hand, Ihren Werbe-Erfolg auf Anhieb um ein Mehrfaches zu steigern. Nehmen Sie dazu einfach die folgende Check-Liste zur Hand, und überprüfen Sie damit jeden Werbebrief Punkt für Punkt mit einem Stift in der Hand, bevor Sie ihn verschicken.

Die "Brief-Berater"- CHECK-LISTE für erfolgreiche Werbebriefe

  • Sprechen Sie Ihren Kunden immer direkt mit "Sie" an?
  • Enthält jeder Satz nur eine Information?
  • Ist kein Absatz länger als 5 Zeilen?
  • Haben Sie deutliche Blickfänge in Form von Zwischenüberschriften oder Hervorhebungen eingebaut?
  • Argumentieren Sie wirklich konsequent aus der Sicht des Kunden?
  • Ist es Ihnen gelungen, jede Produkt-Eigenschaft in einen handfesten Nutzen für Ihren Kunden zu "übersetzen"?
  • Weiß Ihr Kunde am Schluss des Briefs, was er jetzt tun muss, um in den Genuss aller Vorteile zu kommen?
  • Hat Ihr Werbebrief ein PS, in dem Sie eine Kernaussage noch einmal besonders herausstellen?
  • Ist jede Aussage hieb- und stichfest, glaubwürdig und wahr?
  • Gibt es positive Kundenäußerungen zu Ihrem Angebot, und haben Sie solche Aussagen in Ihrem Brief zitiert?

Wichtiger Hinweis der Redaktion:
Komplett nach Check-Liste getextete Werbebriefe für Einzelhandel und Dienstleistungen, zur Neukundengewinnung und zur Kundenbindung, für Saison-Aktionen, als "Nachfass" und zum "Wiedereinstieg" in eine Kundenbeziehung finden Sie im "Brief-Berater". Suchen Sie sich einfach den passenden Muster-Brief heraus, übernehmen Sie ihn von der "Brief-Berater"-CD-ROM direkt in Ihre Textverarbeitung, und setzen Sie Ihr konkretes Angebot ein - fertig!

 

Brennpunkt STEUERN

"Einspruch" oder "Änderungsantrag"? - Bei Ihren Briefen ans Finanzamt kommt es auf jedes einzelne Wort an

Da liegt nun also dieser unmögliche Steuerbescheid vor Ihnen auf dem Schreibtisch: Die Espresso-Maschine wurde nicht (oder nur zu einem lächerlich geringen Prozentsatz) als Betriebsausgabe anerkannt. Und das, obwohl sie ausschließlich zur Kundenbewirtung dient und damit ganz eindeutig Ihrem Geschäftsbetrieb zuzurechnen ist. Ergebnis: Eine Steuernachzahlung. Schikane? Unwissen? Oder einfach nur Schlamperei? Egal. Sie sind jedenfalls fest entschlossen, denen vom Finanzamt einen geharnischten Brief zu schreiben...

Doch Vorsicht: Ihr "Einspruch" kann teuer werden

Wenn Sie jetzt nicht ganz genau überlegen und einfach ein dickes "Einspruch" über Ihren Brief setzen, muss Ihr zuständiges Finanzamt nach § 367 Abgabenordnung Ihre Steuerfestsetzung komplett neu, also in vollem Umfang, prüfen. Und das bedeutet: Der angefochtene Bescheid kann durchaus auch zu Ihrem Nachteil verändert werden! Es kann also beispielsweise passieren, dass die Anerkennung bestimmter Betriebsausgaben, die Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter über Jahre mühsam erkämpft haben, jetzt von einem seiner Kollegen auf einmal wieder in Frage gestellt wird. Das ist natürlich dann besonders unangenehm für Sie, wenn zuvor ein Ermessensspielraum zu Ihren Gunsten ausgelegt und genutzt wurde...

Der "Brief-Berater"-Tipp:
Stellen Sie einen "Änderungsantrag"

Was also tun? Nicht aufgeben! Schließlich möchten Sie ja immer noch erreichen, dass Ihnen die edle Espresso-Maschine in Ihrem Büro zu 100 % als betriebsbedingte Ausgabe anerkannt wird.
Mit einem einzigen Wort können Sie selbst dafür sorgen, dass Ihr Finanzamt nicht wieder alles neu peinlich genau unter die Lupe nimmt, sondern nur diesen einen Posten, um den es Ihnen letztlich geht. Dieses Zauber-Wort heißt "Änderungsantrag". Setzen Sie also einfach dieses Wort über Ihren Brief, und schreiben Sie zum Beispiel so:

Änderungsantrag
Hiermit beantrage ich, den mir am [Datum] zugegangenen Steuerbescheid in folgendem Punkt zu ändern: Anerkennung einer Espresso-Maschine als Betriebsausgabe. Begründung: Die Espresso-Maschine im Wert von 700 Euro benötige ich, um meinen Kunden die Zeit so angenehm wie möglich zu verkürzen, wenn sie in meinem Büro einmal länger warten müssen. Durch diesen zusätzlichen Service vermeide ich, dass meinem Geschäft Kunden aus Verärgerung verloren gehen und damit meine Umsätze sinken. Wegen der starken Beanspruchung durch diese rein betriebliche Nutzung benötige ich ein Modell für den Gastronomiebereich und kann keine Espresso-Maschine für Privathaushalte einsetzen.

Im "Brief-Berater" finden Sie zum Themen-Schwerpunkt "Briefe ans Finanzamt" außerdem folgende Hintergrund- Beiträge und Muster-Briefe:

  • Die Uhr läuft: So legen Sie termingerecht Einspruch ein
  • Keine Zeit? Lassen Sie sich Fristen verlängern
  • Weniger zahlen: Wie Sie Ihre Vorauszahlungen Ihrer Geschäftslage anpassen
  • Auch das geht:Wann Ihnen Ihr Finanzamt Steuern erlässt oder wenigstens stundet
  • Das Finanzamt ausbremsen: So begründen Sie einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"
  • Wenn’s hart auf hart kommt: Mit diesem Brief erheben Sie Klage gegen Ihr Finanzamt
  • Damit Sie vor wichtigen steuerrelevanten Investitions-Entscheidungen auf der sicheren Seite sind: Lassen Sie sich schriftlich verbindliche Auskünfte geben

 

Chefsache LIQUIDITÄT

Eine Unsitte, die zum Volkssport wurde: Skonto ziehen auf Ihre Kosten - So stoppen Sie endlich die "Skonto-Raubritter"

3% einfach immer abziehen: Das ist die Methode der modernen Skonto-Raubritter. Wirkungsvoll, risikolos und bequem - denn die Zeche zahlen Sie. Lassen Sie sich das nicht länger gefallen! Denn wenn Sie es erst einmal hingenommen haben, dass Kunden ohne jede Vereinbarung oder noch Wochen nach dem Zahlungstermin Skonto einbehalten, wird das nach einem neueren Urteil des OLG Frankfurt als stillschweigende Zustimmung gewertet. Und die Wegelagerei ist dann auch noch juristisch geschützt...
Nutzen Sie die Musterbriefe und Formulierungsvorschläge im "Brief-Berater":
So wahren Sie Ihre Ansprüche und schützen die Liquidität Ihres Unternehmens vor den Abkassiermethoden der Raubritter.

Viele Kunden sehen im Skonto ziehen eine Art "Sport" und probieren es einfach einmal. Nach dem Motto:
"Ich riskiere ja nichts. Im schlimmsten Fall muss ich die Rechnung eben ganz normal und voll bezahlen. Und wenn’s klappt, habe ich ohne jeden Aufwand 3 % gespart!"
Deshalb müssen Sie genau hier ansetzen: Entscheidend ist, dass Sie konsequent sind und schon den ersten Versuch sofort zurückweisen.

Es geht um bares Geld - Ihr Geld!

Denn wenn Sie Skonto gewähren, sollte das eine "Belohnung" für Ihre besten Kunden sein, die sie damit zum schnellen Zahlen motivieren und außerdem erfolgreich an Ihr Unternehmen binden. Jede Skonto- Vereinbarung ist damit eine bewusste unternehmerische Entscheidung, die nur für ganz bestimmte Kunden gilt. Es gibt also gar keinen Grund für Sie, dieses Vorrecht auch jedem "Abstauber" und Schnorrer einzuräumen.

Wie sage ich’s meinem Kunden?

Ihr Brief an den Kunden muss deutlich, aber freundlich, bestimmt, aber höflich, unmissverständlich, aber immer noch werbewirksam für Ihr Unternehmen sein.

Bevor Sie jetzt lange darüber nachgrübeln, wie Sie einen solchen Brief zustande bekommen: Schlagen Sie einfach den "Brief-Berater" auf. Denn in der Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung 2/2002 finden Sie dieses Anschreiben schon fix und fertig für Sie formuliert.

Sie brauchen den Text jetzt nur noch zu übernehmen, Adressat, Daten und Beträge einzusetzen - und schon haben Sie Ihren vollen Rechnungs-Betrag gerettet!

 

 

 

Chance PREISERHÖHUNG

Ihre Kosten sind gestiegen, Sie müssen unbedingt mehr verlangen. Doch wie bringen Sie das bloß Ihren Kunden bei? - 4 "Kletter-Tipps" für Ihre Preise

Betriebswirtschaftlich und kalkulatorisch betrachtet ist ja alles ganz einfach: Da müssen Sie nur Ihre Kosten, Ihren Unternehmerlohn und eine Gewinnmarge von ca. 10 % addieren - und schon haben Sie den Nettopreis ermittelt, den Sie von Ihren Kunden nehmen müssen. Die Frage ist nur: Wie setzen Sie diesen Preis am Markt durch, ohne dabei Kunden zu verlieren? Lesen Sie hier, wie Sie dieses Risiko entscheidend vermindern und eine Preiserhöhung erfolgreich ankündigen.

1. Zeigen Sie Selbstbewusstsein
Jammern nutzt nichts. Denn um es einmal ganz brutal zu sagen: Ihren Kunden sind Ihre Kosten völlig egal. Sie kaufen Ihre Ware oder Dienstleistung schließlich nicht, um ein gutes Werk zu tun, sondern aus blankem Eigeninteresse. Also können Sie auch Ihre Preiserhöhung nur mit diesem Eigeninteresse begründen (Ausnahme: siehe Tipp 4). Und wie? Ganz einfach, indem Sie die Qualität Ihrer Leistung hervorheben und zum Preis ins richtige Verhältnis setzen.
Zeigen Sie, dass Ihre Ware oder Dienstleistung zwar nicht billig, aber allemal ihren "Preis wert" ist. Ein gesundes Selbstbewusstein ist dabei wichtig. Denn nur, wenn Sie selbst von Ihrer Qualität hundertprozentig überzeugt sind, können auch Ihre Kunden davon überzeugt sein.

2. Schreiben Sie nie "Preisanpassung"
"Preisanpassung" sollte ein Tabu-Wort für Sie sein. Denn jeder Ihrer Kunden kennt diese abgedroschene Floskel und weiß genau, dass "Erhöhung" damit gemeint ist. So stellt sich sofort die Assoziation ein, die Sie durch die Beschönigung eigentlich vermeiden wollten.

3. Erhöhen Sie gleich kräftig
Der Einzelhandel muss schnell auf die Preise der Konkurrenz reagieren. Er kann Preiserhöhungen deshalb meist nur in kleinen Schritten vornehmen. Anders ist es, wenn Sie Dienstleistungen anbieten. Denn hierbei können Preise oft nicht so leicht verglichen werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen hierfür ein anderes Vorgehen: Erhöhen Sie lieber Ihre Preise auf einen Schlag deutlich, statt sie Jahr für Jahr um geringfügige Beträge zu steigern und damit jedes Mal wieder neu für Unruhe zu sorgen. Natürlich dürfen Sie dabei auch nicht übertreiben und müssen den erhöhten Preis dann wieder für längere Zeit stabil halten.

4. Nutzen Sie aktuelle Anlässe
Wenn Ihre Kostensituation einen wirklich aktuellen Anlass für Ihre Preiserhöhung gibt, können Sie das ruhig als Argument verwenden. Am besten ist es natürlich, wenn die Steigerung der für Sie relevanten Kosten allgemein bekannt ist. So können Sie z. B. auf die jüngste Benzinpreiserhöhung verweisen, wenn Sie einen Kurierdienst betreiben oder an den deutlichen Preisanstieg bei Büromaterial, wenn Sie ein Schreibbüro haben. In diesen Fällen beweist Ihre Berufung auf die neuen Extrakosten, dass Sie im Interesse Ihrer Kunden immer haarscharf kalkulieren und keinesfalls "zu viel verdienen".

 

Top-Thema GRATULATIONEN

Schon mit einer Sonderbriefmarke können Sie Ihrem Glückwunsch eine ganz persönliche Note geben - So schreiben Sie zu jedem erfreulichen Anlass garantiert den passenden Brief

Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie sich schon fest vorgenommen, einem Freund, Mitarbeiter oder Kunden einen ganz persönlichen Gratulationsbrief zu schicken? Und wie oft haben Sie dann doch wieder resigniert zum Telefonhörer gegriffen, weil Sie einfach nicht die richtigen Worte fanden? Mit den folgenden "Goldenen Gratulations-Regeln" werden Sie nie mehr nervös am Stift kauen. Ihre schriftlichen Glückwünsche werden Ihnen flott von der Hand gehen. Und Sie können jeden erfreulichen Anlass als seltene und wertvolle Chance nutzen, um Ihre Verbindung zum Adressaten zu festigen und zu verbessern. Denn gerade in unserer Zeit der schnellen, oft oberflächlichen Kommunikation wird Ihr Brief ganz besonders hoch geschätzt.

Empfinden Sie den Anlass mit
Bleiben Sie immer konkret: Bedenken Sie den Anlass Ihres Glückwunsches, und gehen Sie ausführlich darauf ein. Fragen Sie sich, über welche guten Wünsche sich der Empfänger am meisten freut, worauf er besonders stolz ist, welche Anerkennung ihn am stärksten berührt. Ihr Brief wird umso ansprechender sein, je mehr Sie über den Adressaten und den Anlass wissen.

Bitte keine falschen Töne!
Ein Geburtstag oder die Geburt eines Kindes mögen ganz entscheidende Ereignisse für Ihren Adressaten sein - besondere Leistungen sind sie nicht. Anders bei einem bestandenen Examen oder einer Beförderung, die wirklich Grund sind, stolz auf die eigene Leistung zu sein. Stellen Sie also in Ihrem Glückwunsch nichts als Besonderheit heraus, was keine ist. Und vergessen Sie umgekehrt nicht, echte persönliche Leistungen, Einsatz und Fleiß entsprechend zu würdigen. Bleiben Sie ehrlich dabei, und übertreiben Sie nicht. Gerade bei Glückwünschen an Kollegen, Mitarbeiter und Lieferanten ist es wichtig, die nötige Distanz und Ihre Sympathie auszubalancieren.

Immer handschriftlich gratulieren
Lieber eine kurze handschriftliche Gratulation als ein längerer Brief mit dem Computer. Denn nichts wirkt so persönlich und herzlich wie Ihr eigenhändiges Schreiben. Wenn Ihre Schrift wirklich niemand lesen kann, schreiben Sie wenigstens die Anrede und die Grußformel mit der Hand.

Auch die "Verpackung" zählt
Vermeiden Sie alles, was an einen Routine- oder Geschäftsbrief erinnert: also auf keinen Fall mit Freistempler frankieren oder einen Fensterbriefumschlag verwenden. Wenn Sie (bei Kunden oder Mitarbeitern) auf Geschäftsbriefbogen gratulieren, lassen Sie die üblichen Betreff-Zeilen, Sekretariatszeichen etc. weg. Vielleicht finden Sie sogar eine schöne Sonderbriefmarke, die einen Bezug zur Person oder zum Anlass hat: z. B. ein Clowns-Motiv bei der Geburt eines Kindes oder ein Sport-Motiv, wenn jemand eine besondere Leistung erbracht hat...

Wie würde Ihnen Ihre Gratulation gefallen?
Stellen Sie sich vor, Ihnen hätte jemand so gratuliert, wie Sie es getan haben. Würden Sie sich über Inhalt und Aufmachung freuen? Wenn Sie überzeugt "Ja!" sagen können, wird Ihr Glückwunsch bestimmt gut ankommen!

Schon Glückwünsche sind trotz ihres erfreulichen Anlasses manchmal gar nicht so leicht zu formulieren. Aber wirklich schwierig wird es erst, wenn Sie kondolieren müssen. Doch auch hier lässt Sie der "Brief-Berater" nicht allein. Über 40 Muster für Kondolenzschreiben helfen Ihnen, Ihre Trauer und Ihr Beileid taktvoll, stilsicher, einfühlsam und ohne leere Worthülsen zum Ausdruck zu bringen.

 

Dauerbrenner DIN-NORMEN

Briefe nach DIN: wertvolle Hilfe - oder absurde Regelungswut? - Keine Angst vor DINosauriern!

Die gute Nachricht zuerst: Die DIN-Normen für die Briefgestaltung sind keine bindenden Vorschriften wie etwa die Regeln zur Rechtschreibung. Es sind lediglich Empfehlungen - nicht mehr und nicht weniger. Vor allem sind sie kein Selbstzweck. Sehen Sie die Regeln einfach als Hilfe, damit Sie nicht bei jedem Brief neu überlegen müssen, wo was hingehört.

Damit auf Ihrem DIN-A4-Format nicht alles "wie Kraut und Rüben" durcheinandergeht.

Damit Absender und Adresse Ihrer Briefe auch wirklich im Fenster des Briefumschlags stehen

 

Verzweifeln Sie also nicht an zehntelmillimetergenauen Positionsangaben, und lassen Sie sich durch übertriebene Normierung nicht verunsichern. Allgemeine Voreinstellungen:

Preisfrage:Welcher Tag ist der "02-11-03"?
Ein typisches Beispiel für eine solche Übertreibung ist der Wunsch nach internationaler Vereinheitlichung in der Datumsangabe. Die DIN 5008 sieht hierfür das Format Jahr - Monat - Tag vor. Mit dem Briefdatum 02-11-03 (oder 2002-11-03) ist also der 3. November 2002 gemeint. Das ist weder schön noch klar. Denn hier in Deutschland kommt kaum jemand auf Anhieb mit dieser Schreibweise zurecht. Wenn Sie es also gut meinen mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern: Entscheiden Sie sich in der Datumszeile für das Format "3. November 2002".

Das Grundgerüst für Ihren Brief
Die für die tägliche Praxis nützlichsten und wichtigsten Empfehlungen der DIN beziehen sich auf das "Gesamtlayout", also die Gestaltung des einheitlichen Erscheinungsbilds Ihrer Briefe. Bitte beachten Sie, dass die DIN zwei Brief-Formen unterscheidet und zulässt:

  • Form A ist die "Platzspar"-Version mit einer Kopfhöhe von 27 mm - für Briefe mit mehreren Folgeseiten und immer gleichem Briefkopf.
  • Form B ist die repräsentative Form mit einer Kopfhöhe von 45 mm für Briefköpfe mit individuellem Firmenschriftzug und/oder Logo.

Das Grundgerüst für beide Formen erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Textverarbeitung die folgenden Einstellungen vornehmen (z.B. in Word unter "Datei/Seite einrichten") und anschließend das Dokument als Vorlage unter dem Namen DIN-Brief.dot abspeichern:

Allgemeine Voreinstellungen:
Linker Rand 24,1 mm
Rechter Rand mind. 8,1 mm
Schriftgröße mind. 10, besser 12
Zeilenabstand mind. 1, besser 1,5
Position in mm vom oberen Rand: Form A Form B
Anschriftenfeld und
Kommunikationsblock
33,9 50,8
Betreffzeile 97,4 114,3
Falzmarken 87 / 192 105 / 210

Einfacher macht es Ihnen die DIN-5008-Formatvorlage auf CD-ROM, alle sinnvollen und praktikablen Empfehlungen der DIN zu übernehmen. Einfach starten, und schon sehen Sie, ob zum Beispiel Ihr Anschriftenblock für das Umschlagsfenster richtig "sitzt". Die DIN-Formatvorlage ist im Handel nicht erhältlich.

 

Privileg TOP-SERVICE

Sichern Sie sich den individuellsten Service, den es geben kann: - Wir schreiben Ihren Brief für Sie

Das umfassende Beratungs-System des "Brief-Berater" bietet Ihnen Extra-Leistungen, die Sie nichts extra kosten.

Was passiert eigentlich, wenn Ihnen der "Brief-Berater" in einem ganz speziellen Fall einmal nicht weiterhelfen kann? Wenn unter Hunderten von Muster-Formulierungen, alternativen Brief-Vorschlägen und erfolgreich getesteten Beispielen nicht das dabei ist, was Sie gerade brauchen, um Ihr Ziel zu erreichen? Genau dann, wenn - scheinbar - nichts mehr geht, zeigt sich der "Brief-Berater" in Höchstform. Denn die Lösung ist für Sie ganz einfach: Als regelmäßiger Nutzer des "Brief-Berater" haben Sie Anspruch auf ständige Unterstützung rund um Ihre gesamte Korrespondenz.

Extra-Leistung "Redaktions-Sprechstunde"
Lassen Sie sich in besonders kniffligen Fällen persönlich beraten, und nutzen Sie die professionellen Formulierungs-Vorschläge, die Ihnen unsere Experten machen.

 

Extra-Leistung "Fax-Service"
Wenn Sie einen Brief brauchen, für den es im "Brief-Berater" (noch) keine passende Vorlage gibt: Einfach das Fax-Formular ausfüllen, das Sie mit dem Grundwerk und mit jeder Ergänzungs- und Aktualisierungs-Lieferung erhalten. Wir antworten Ihnen prompt.

Extra-Leistung "CD-ROM"
Jeden Muster-Brief, den Sie im "Brief-Berater" finden, können Sie von der CD-ROM, die im Lieferumfang schon enthalten ist, sofort per Mausklick in Ihrer Textverarbeitung öffnen, weiterbearbeiten und dann auf Ihrem Geschäftspapier ausdrucken.

Extra-Leistung "Internet-Passwort"
Exklusiv für ständige Leser: der Zugang zum passwortgeschützten Service-Bereich der "Brief-Berater"-Homepage. Hier steht die geniale "Brief-Maschine", deren Vorlagen und Muster-Beispiele Sie sich direkt auf Ihren PC herunterladen können. Damit haben Sie auch jederzeit direkten Online-Zugang zum Fax-Service, aktuellen Themen und News.

Extra-Leistung "24-Stunden-Kunden-Service"
Hat sich Ihre Adresse geändert? Wollen Sie ein weiteres Werk aus dem Verlag testen? Bei allem, was mit Lieferung und Versand des "Brief-Berater" zu tun hat, erreichen Sie rund um die Uhr unseren Kunden- Service - selbstverständlich ohne jeden Hotline-Zuschlag, sondern zu Ihren ganz normalen Telefontarifen.

 

600 Seiten. 1 CD-ROM. Hunderte von Muster-Formulierungen und Beispielen. Dazu regelmäßig ergänzt und aktualisiert:

Wetten, dass Sie hier immer den besten Brief finden?

Ob geschäftlich oder rein privat: Mit dem jeweils richtigen Brief erreichen Sie sicher Ihr Ziel. Was im Einzelfall "richtig" ist, hängt von drei Haupt- Faktoren ab: vom Empfänger, von Anlass, Thema oder Inhalt und von Ihren Absichten. Richtig gut ist Ihr Brief dann, wenn

  • der Empfänger ihn ansprechend findet,
  • der Inhalt "rüberkommt" und
  • Sie dadurch erreichen, was Sie wollen.

Für praktisch jeden Fall genau den passenden Brief
Deshalb bietet Ihnen der "Brief-Berater" auf seinen 600 Seiten auch eine riesige Auswahl an Muster- Formulierungen und Beispiel-Briefen.
Zusätzlich erhalten Sie zu jedem Brief-Anlass ausführliche Hintergrund-Informationen: Erläuterungen der Rechtslage, Hinweise zum optimalen Einsatz der Briefe und jede Menge praktische Tipps. So sind Sie mit Ihrem "Brief-Berater" immer perfekt ausgestattet und können jederzeit aktiv werden oder auf erhaltene Briefe sofort richtig reagieren.

Die Themen im "Brief-Berater"-Start-Ordner finden Sie hier

Alles ändert sich - doch mit dem "Brief-Berater" sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Neue Gesetze wie z. B. die Schuldrechtsreform, der Bausteuerabzug oder der Wegfall des Rabattgesetzes schaffen ständig neue Anlässe, Inhalte oder Zielgruppen für Ihre geschäftliche Korrespondenz. Und immer geht es darum, neue Chancen zu nutzen und mögliche Nachteile von Anfang an zu vermeiden. Deshalb haben Sie ein Anrecht auf den regelmäßigen Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst zum "Brief- Berater". Damit bleibt Ihr Werk automatisch immer auf dem neuesten Stand. Sie können sich also fest darauf verlassen, dass Sie auch in Zukunft immer den genau passenden Brief und die perfekte Formulierung finden werden.

 

14-Tage-Gratis-Test "Der Brief-Berater"

Ja, ich nehme meinen Gratis-Test und meine Gratis-Geschenke an.

Ich will mir den Startpreis für das neue Handbuch "Der Brief-Berater" sichern. Das 600 Seiten umfassende Grundwerk im Format DIN A4 erhalte ich zum Startpreis von nur 24,80 EUR inklusive CD-ROM mit allen Textbausteinen. Um die Aktualisierung meines Werkes brauche ich mich nicht zu kümmern. Ich nehme automatisch am Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst des Verlages teil. Eine Verpflichtung zur Abnahme der Lieferungen (Seitenpreis derzeit 0,271 EUR) entsteht hieraus nicht. Ich kann sie nach Erhalt zurückschicken - dann erlischt meine Teilnahme am Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst - oder mitteilen, dass ich keine weiteren Lieferungen wünsche.

Meine 3 Geschenke: Die CD-ROM "Arbeitszeugnisse am PC", die "DIN-5008-Formatvorlage" und die Broschüre "Die 10 besten Werbe- und Verkaufsbriefe" darf ich in jedem Fall behalten - egal, wie ich mich entscheide!

Das Grundwerk des "Brief-Beraters" bekomme ich 14 Tage zur Ansicht, kostenlos und ohne jedes Risiko. Innerhalb dieser 14 Tage nach Erhalt kann ich das Grundwerk jederzeit wieder zurückschicken. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Fachverlag für Kommunikation & Management
Theodor-Heuss-Straße 2-4
53095 Bonn

Damit hat sich die Angelegenheit für mich erledigt. Ich schulde Ihnen keinen Cent.

Füllen Sie einfach das folgende Formular aus, und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche "Absenden". Sie erhalten dann von uns umgehend das Grundwerk und Ihre Geschenke.

 


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Ja, ich möchte den Informationsservice Ihres Verlages nutzen, um über interessante Angebote und Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Ja, ich möchte zu den ausgewählten Kunden gehören, die vorteilhafte Angebote von namhaften Unternehmen erhalten, die Ihr Haus im Rahmen des Informationsservice auswählt.


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