80 % Ihrer geschäftlichen Ziele können Sie jederzeit mit einem einfachen Brief erreichen.
Sie wollen:
- ... endlich Ihre Außenstände hereinholen?
Humorvoll oder knallhart: Ein maßgeschneiderter Mahnbrief sichert Ihre Liquidität.
... neue Kunden gewinnen und Stammkunden fest an sich binden?
Achtung, hoch wirksam: Professionelle Werbebriefe steigern Ihren Umsatz auf Anhieb.
... weniger Steuern zahlen?
Kurz und bündig: Ein Brief ans Finanzamt, und Ihr Steuerbescheid wird korrigiert.
... das leidige Skonto-Ziehen abwehren?
Höflich, aber bestimmt: der Nachforderungs-Brief, der Ihnen das Geld holt, das Ihnen zusteht.
... Fehlverhalten im Betrieb jetzt sofort abstellen?
Rechtssicher: Nach Ihrem Abmahnungsbrief kennen Mitarbeiter ihre Pflichten wieder.
Ihre Preise erhöhen?
Genial: Schreiben Sie einen Preiserhöhungs-Brief,
den jeder Kunde gern akzeptiert.
Sie sehen: Briefe sind wahre Allzweckwaffen. Denn einfacher, schneller, sicherer und effizienter können
Sie Ihre Ziele nicht erreichen: ein, zwei Seiten Text, Umschlag drum, Briefmarke drauf, fertig.
"Nur leider", werden Sie jetzt vielleicht sagen, "schreibt sich so ein perfekter,
garantiert erfolgreicher Brief nicht von selbst..."
Meine Antwort darauf: Doch, jetzt schon! Wenn Sie den neuen "Brief-Berater" haben. Denn der "Brief-
Berater" bietet Ihnen Hunderte von ausgefeilten Muster-Formulierungen und fix und fertig
geschriebenen Brief-Beispielen für praktisch jede geschäftliche Situation. Von Kennern
entworfen, von Könnern ausformuliert. Getestet, mehrfach geprüft und schonungslos
verbessert. Bis endlich die erfolgreichsten Versionen für Sie gedruckt werden konnten.
Und das Beste daran: Wenn Sie Ihren passenden Brief gefunden haben, haben Sie ihn
auch schon geschrieben! Denn Sie können ihn von der CD-ROM, die Sie automatisch
zusätzlich erhalten, direkt in Ihre Textverarbeitung übernehmen!
Warum sollten Sie sich also jetzt noch mühen und plagen, warum Zeit und Nerven investieren?
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- Die Broschüre "Die 10 besten Werbe- und Verkaufsbriefe"
- Die CD-ROM: "Arbeitszeugnisse am PC"
- Die "DIN-5008-Formatvorlage", mit der Sie alle Ihre Briefe mühelos an der gültigen Norm
ausrichten
Alle 3 GRATIS-Geschenke können Sie in jedem Fall behalten!
Mit freundlichen Grüßen

Heißes Eisen MAHNUNGEN
Ihre Kunden zahlen einfach nicht? - Dann sollten Sie
jetzt den Druck massiv erhöhen!
Die allgemeine Zahlungsmoral in Deutschland ist so schlecht wie lange nicht. Behörden, Firmen und
Privatleute tun so, als könnten sie dauerhaft auf Pump leben. Mit schlimmen Folgen vor allem für kleinere Unternehmen. Denn da wird jede unbezahlte Rechnung schnell zum direkten Angriff auf
die Liquidität. Und wenn sich das erst häuft, kann es sogar zur Existenzbedrohung werden.
Grund genug, jetzt den Druck auf die Schuldner konsequent zu erhöhen und alle Außenstände schnell hereinzuholen.
Das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" und die Schuldrechtsreform vom Januar
dieses Jahres haben zwar Ihre rechtliche Position als Gläubiger deutlich verbessert. Mahnbriefe sind damit
aber leider nicht überflüssig geworden. Denn nach wie vor müssen Sie Ihre Forderungen klar und
unmissverständlich geltend machen.
Lesen Sie hier, was Sie schon bei der Rechnungs-Erstellung beachten sollten, und wie Sie selbst hart gesottene
Schuldner dazu bringen, endlich zu zahlen.
Schon mit der Art Ihrer Rechnungsstellung können
Sie beeinflussen, ob rechtzeitig oder grundsätzlich
zu spät gezahlt wird.
Geben Sie immer einen kalendarisch genau
bestimmten Zahlungstermin an!
Mit einem datumsmäßig exakt fixierten Termin, zum
Beispiel:
"Zahlbar bis zum 30. Oktober 2002", erreichen
Sie, dass Ihr Schuldner automatisch in Verzug
gesetzt ist, wenn er bis dahin nicht gezahlt hat.
Es ist nicht weiter schlimm, wenn Sie die Terminangabe
vergessen haben. Aber dann tritt der Verzug
erst nach einer Mahnung oder automatisch nach
30 Tagen ein.
Ausnahme: Wenn Ihr Kunde kein Unternehmen,
sondern ein Endverbraucher ist, gilt die 30-Tage-Regelung
nur, wenn Sie darauf ausdrücklich hinweisen.
Formulieren Sie am besten so:
"Für die Bezahlung dieser Rechnung gilt
die gesetzliche Frist von 30 Tagen (§ 286 Abs. 3
BGB). Danach befinden Sie sich automatisch in
Verzug, und wir sind berechtigt,Verzugszinsen zu
fordern."
Dieses "In-Verzug-Setzen" ist besonders wichtig für
Sie: Denn ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Verzugszinsen
fordern und andere "Verzugsschäden", z. B.
Anwaltskosten oder sogar Schadenersatz wegen entgangener
Anlagegewinne, geltend machen.
Jetzt hat schon Ihre 1. Mahnung richtig "Biss"!
Im Gegensatz zu früher, als gewisse "faule Kunden" die
erste Mahnung grundsätzlich ignorierten, können Sie
jetzt also schon mit Ihrem ersten Mahnbrief richtig
Druck machen. Sie brauchen nur anzudrohen, die Verzugszinsen
für die Zeit der Überfälligkeit auch tatsächlich
zu berechnen. Bei einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten
(bei Unternehmen) und 5 Prozentpunkten (bei
Verbrauchern) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
wird das für Ihre Schuldner sehr schnell richtig teuer.
Nehmen Sie in Ihre Mahnung folgenden Satz auf,
wenn Sie bei Kunden mit zweifelhafter Zahlungsmoral
von Anfang an für Klarheit sorgen wollen:
"Nach § 284 Abs. 3 BGB befinden Sie sich
seit dem 30. 10. 2002 mit der Zahlung von [Betrag
einsetzen] Euro im Verzug. Geht Ihre Zahlung nicht
spätestens bis zum 8. 11. 2002 auf unserem Konto
ein, werden wir die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen
in Höhe von [Basiszinssatz + 8 bzw. 5 Prozentpunkte]
auf die offene Forderung berechnen."
Erfolgsgarant WERBUNG
Mehr Umsatz statt Papierkorb! - Mit diesen 10 Profi-Tipps
werden Ihre Werbebriefe so erfolgreich wie nie.
Wird Ihr nächster Werbebrief top - oder ein Flop? Bringt er Ihnen Waschkörbe voll mit Anfragen,
Terminvereinbarungen und Bestellungen? Oder steckt womöglich ein unerkannter Rücklauf-Killer darin, der alle Erfolgs-Chancen zunichte macht?
Jetzt haben Sie es selbst in der Hand, Ihren Werbe-Erfolg auf Anhieb um ein Mehrfaches zu steigern. Nehmen
Sie dazu einfach die folgende Check-Liste zur Hand, und überprüfen Sie damit jeden Werbebrief Punkt
für Punkt mit einem Stift in der Hand, bevor Sie ihn verschicken.
Die "Brief-Berater"-
CHECK-LISTE für erfolgreiche Werbebriefe
- Sprechen Sie Ihren Kunden immer direkt mit "Sie" an?
Enthält jeder Satz nur eine Information?
Ist kein Absatz länger als 5 Zeilen?
Haben Sie deutliche Blickfänge in Form von
Zwischenüberschriften oder Hervorhebungen eingebaut?
Argumentieren Sie wirklich konsequent aus der Sicht des Kunden?
Ist es Ihnen gelungen, jede Produkt-Eigenschaft in einen
handfesten Nutzen für Ihren Kunden zu "übersetzen"?
Weiß Ihr Kunde am Schluss des Briefs, was er jetzt tun muss, um
in den Genuss aller Vorteile zu kommen?
Hat Ihr Werbebrief ein PS, in dem Sie eine Kernaussage noch
einmal besonders herausstellen?
Ist jede Aussage hieb- und stichfest, glaubwürdig und wahr?
Gibt es positive Kundenäußerungen zu Ihrem Angebot,
und haben Sie solche Aussagen in Ihrem Brief zitiert?
Wichtiger Hinweis der Redaktion:
Komplett nach Check-Liste getextete Werbebriefe für Einzelhandel und Dienstleistungen,
zur Neukundengewinnung und zur Kundenbindung, für Saison-Aktionen, als "Nachfass"
und zum "Wiedereinstieg" in eine Kundenbeziehung finden Sie im "Brief-Berater".
Suchen Sie sich einfach den passenden Muster-Brief heraus, übernehmen Sie ihn von der
"Brief-Berater"-CD-ROM direkt in Ihre Textverarbeitung, und setzen Sie Ihr konkretes
Angebot ein - fertig!
Brennpunkt STEUERN
"Einspruch" oder "Änderungsantrag"? - Bei Ihren Briefen ans
Finanzamt kommt es auf jedes einzelne Wort an
Da liegt nun also dieser unmögliche Steuerbescheid
vor Ihnen auf dem Schreibtisch: Die Espresso-Maschine wurde nicht (oder nur zu einem
lächerlich geringen Prozentsatz) als Betriebsausgabe
anerkannt. Und das, obwohl sie ausschließlich
zur Kundenbewirtung dient und damit
ganz eindeutig Ihrem Geschäftsbetrieb zuzurechnen
ist. Ergebnis: Eine Steuernachzahlung.
Schikane? Unwissen? Oder einfach nur Schlamperei?
Egal. Sie sind jedenfalls fest entschlossen, denen vom
Finanzamt einen geharnischten Brief zu schreiben...
Doch Vorsicht:
Ihr "Einspruch" kann teuer werden
Wenn Sie jetzt nicht ganz genau überlegen und einfach
ein dickes "Einspruch" über Ihren Brief setzen,
muss Ihr zuständiges Finanzamt nach § 367 Abgabenordnung
Ihre Steuerfestsetzung komplett neu,
also in vollem Umfang, prüfen.
Und das bedeutet: Der angefochtene Bescheid kann
durchaus auch zu Ihrem Nachteil verändert werden!
Es kann also beispielsweise passieren, dass die
Anerkennung bestimmter Betriebsausgaben, die Sie
sich bei Ihrem Sachbearbeiter über Jahre mühsam erkämpft
haben, jetzt von einem seiner Kollegen auf
einmal wieder in Frage gestellt wird. Das ist natürlich
dann besonders unangenehm für Sie, wenn zuvor
ein Ermessensspielraum zu Ihren Gunsten ausgelegt
und genutzt wurde...
Der "Brief-Berater"-Tipp:
Stellen Sie einen "Änderungsantrag"
Was also tun? Nicht aufgeben! Schließlich möchten
Sie ja immer noch erreichen, dass Ihnen die edle
Espresso-Maschine in Ihrem Büro zu 100 % als betriebsbedingte
Ausgabe anerkannt wird.
Mit einem einzigen Wort können Sie selbst dafür
sorgen, dass Ihr Finanzamt nicht wieder alles neu
peinlich genau unter die Lupe nimmt, sondern nur
diesen einen Posten, um den es Ihnen letztlich geht.
Dieses Zauber-Wort heißt "Änderungsantrag".
Setzen Sie also einfach dieses Wort über Ihren Brief,
und schreiben Sie zum Beispiel so:
Änderungsantrag
Hiermit beantrage ich, den mir am [Datum] zugegangenen
Steuerbescheid in folgendem Punkt zu ändern:
Anerkennung einer Espresso-Maschine als Betriebsausgabe.
Begründung: Die Espresso-Maschine im Wert von
700 Euro benötige ich, um meinen Kunden die Zeit
so angenehm wie möglich zu verkürzen, wenn sie in
meinem Büro einmal länger warten müssen. Durch
diesen zusätzlichen Service vermeide ich, dass meinem
Geschäft Kunden aus Verärgerung verloren gehen
und damit meine Umsätze sinken. Wegen der
starken Beanspruchung durch diese rein betriebliche
Nutzung benötige ich ein Modell für den Gastronomiebereich
und kann keine Espresso-Maschine für
Privathaushalte einsetzen.
|
Im "Brief-Berater" finden Sie zum
Themen-Schwerpunkt "Briefe ans
Finanzamt" außerdem folgende Hintergrund-
Beiträge und Muster-Briefe:
- Die Uhr läuft: So legen Sie termingerecht
Einspruch ein
- Keine Zeit? Lassen Sie sich Fristen verlängern
- Weniger zahlen: Wie Sie Ihre Vorauszahlungen
Ihrer Geschäftslage anpassen
-
Auch das geht:Wann Ihnen Ihr Finanzamt Steuern
erlässt oder wenigstens stundet
-
Das Finanzamt ausbremsen: So begründen Sie
einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"
- Wenn’s hart auf hart kommt: Mit diesem Brief
erheben Sie Klage gegen Ihr Finanzamt
-
Damit Sie vor wichtigen steuerrelevanten
Investitions-Entscheidungen auf der sicheren Seite
sind: Lassen Sie sich schriftlich verbindliche
Auskünfte geben
|
Chefsache LIQUIDITÄT
Eine Unsitte, die zum Volkssport wurde:
Skonto ziehen auf Ihre Kosten - So stoppen Sie endlich die
"Skonto-Raubritter"
3% einfach immer abziehen: Das ist die Methode der modernen Skonto-Raubritter. Wirkungsvoll,
risikolos und bequem - denn die Zeche zahlen Sie. Lassen Sie sich das nicht länger gefallen! Denn wenn Sie es erst einmal hingenommen haben, dass Kunden ohne jede
Vereinbarung oder noch Wochen nach dem Zahlungstermin Skonto einbehalten, wird das nach einem
neueren Urteil des OLG Frankfurt als stillschweigende Zustimmung gewertet. Und die Wegelagerei ist dann
auch noch juristisch geschützt...
Nutzen Sie die Musterbriefe und Formulierungsvorschläge im "Brief-Berater":
So wahren Sie Ihre
Ansprüche und schützen die Liquidität Ihres Unternehmens vor den Abkassiermethoden der Raubritter.
Viele Kunden sehen im Skonto ziehen eine Art
"Sport" und probieren es einfach einmal. Nach dem
Motto:
"Ich riskiere ja nichts. Im schlimmsten Fall
muss ich die Rechnung eben ganz normal und voll
bezahlen. Und wenn’s klappt, habe ich ohne jeden
Aufwand 3 % gespart!"
Deshalb müssen Sie genau
hier ansetzen: Entscheidend ist, dass Sie konsequent
sind und schon den ersten Versuch sofort zurückweisen.
Es geht um bares Geld - Ihr Geld!
Denn wenn Sie Skonto gewähren, sollte das eine
"Belohnung" für Ihre besten Kunden sein, die sie damit
zum schnellen Zahlen motivieren und außerdem
erfolgreich an Ihr Unternehmen binden. Jede Skonto-
Vereinbarung ist damit eine bewusste unternehmerische
Entscheidung, die nur für ganz bestimmte
Kunden gilt. Es gibt also gar keinen Grund für Sie,
dieses Vorrecht auch jedem "Abstauber" und
Schnorrer einzuräumen.

Wie sage ich’s meinem Kunden?
Ihr Brief an den Kunden muss deutlich, aber
freundlich, bestimmt, aber höflich, unmissverständlich,
aber immer noch werbewirksam für Ihr
Unternehmen sein.
Bevor Sie jetzt lange darüber
nachgrübeln, wie Sie einen solchen Brief zustande
bekommen: Schlagen Sie einfach den "Brief-Berater"
auf. Denn in der Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung
2/2002 finden Sie dieses Anschreiben
schon fix und fertig für Sie formuliert.
Sie brauchen den Text jetzt nur noch zu übernehmen,
Adressat, Daten und Beträge einzusetzen - und
schon haben Sie Ihren vollen Rechnungs-Betrag gerettet!
Chance PREISERHÖHUNG
Ihre Kosten sind gestiegen, Sie müssen unbedingt mehr
verlangen. Doch wie bringen Sie das bloß Ihren Kunden bei? - 4 "Kletter-Tipps"
für Ihre Preise
Betriebswirtschaftlich und kalkulatorisch betrachtet ist ja alles ganz einfach: Da müssen Sie nur Ihre Kosten, Ihren Unternehmerlohn und eine Gewinnmarge von ca. 10 % addieren - und schon haben
Sie den Nettopreis ermittelt, den Sie von Ihren Kunden nehmen müssen.
Die Frage ist nur: Wie setzen Sie diesen Preis am Markt durch, ohne dabei Kunden zu verlieren? Lesen
Sie hier, wie Sie dieses Risiko entscheidend vermindern und eine Preiserhöhung erfolgreich ankündigen.
1. Zeigen Sie Selbstbewusstsein
Jammern nutzt nichts. Denn um es einmal
ganz brutal zu sagen: Ihren Kunden sind Ihre Kosten
völlig egal. Sie kaufen Ihre Ware oder Dienstleistung
schließlich nicht, um ein gutes Werk zu tun, sondern
aus blankem Eigeninteresse. Also können Sie auch
Ihre Preiserhöhung nur mit diesem Eigeninteresse
begründen (Ausnahme: siehe Tipp 4). Und wie?
Ganz einfach, indem Sie die Qualität Ihrer Leistung
hervorheben und zum Preis ins richtige Verhältnis
setzen.
Zeigen Sie, dass Ihre Ware oder Dienstleistung zwar
nicht billig, aber allemal ihren "Preis wert" ist. Ein
gesundes Selbstbewusstein ist dabei wichtig. Denn
nur, wenn Sie selbst von Ihrer Qualität hundertprozentig
überzeugt sind, können auch Ihre Kunden davon
überzeugt sein.
2. Schreiben Sie nie "Preisanpassung"
"Preisanpassung" sollte ein Tabu-Wort für Sie
sein. Denn jeder Ihrer Kunden kennt diese abgedroschene
Floskel und weiß genau, dass "Erhöhung" damit
gemeint ist. So stellt sich sofort die Assoziation
ein, die Sie durch die Beschönigung eigentlich vermeiden
wollten.
3. Erhöhen Sie gleich kräftig
Der Einzelhandel muss schnell auf die Preise
der Konkurrenz reagieren. Er kann Preiserhöhungen
deshalb meist nur in kleinen Schritten vornehmen.
Anders ist es, wenn Sie Dienstleistungen anbieten.
Denn hierbei können Preise oft nicht so leicht verglichen
werden.
Deshalb empfehlen wir Ihnen hierfür ein anderes
Vorgehen: Erhöhen Sie lieber Ihre Preise auf einen
Schlag deutlich, statt sie Jahr für Jahr um geringfügige
Beträge zu steigern und damit jedes Mal wieder
neu für Unruhe zu sorgen.
Natürlich dürfen Sie dabei auch nicht übertreiben
und müssen den erhöhten Preis dann wieder für längere
Zeit stabil halten.
4. Nutzen Sie aktuelle Anlässe
Wenn Ihre Kostensituation einen wirklich aktuellen
Anlass für Ihre Preiserhöhung gibt, können
Sie das ruhig als Argument verwenden. Am besten ist
es natürlich, wenn die Steigerung der für Sie relevanten
Kosten allgemein bekannt ist. So können Sie
z. B. auf die jüngste Benzinpreiserhöhung verweisen,
wenn Sie einen Kurierdienst betreiben oder an
den deutlichen Preisanstieg bei Büromaterial, wenn
Sie ein Schreibbüro haben.
In diesen Fällen beweist Ihre Berufung auf die neuen
Extrakosten, dass Sie im Interesse Ihrer Kunden
immer haarscharf kalkulieren und keinesfalls "zu
viel verdienen".
Top-Thema GRATULATIONEN
Schon mit einer Sonderbriefmarke können Sie Ihrem
Glückwunsch eine ganz persönliche Note geben - So schreiben Sie zu jedem
erfreulichen Anlass garantiert
den passenden Brief
Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie sich schon fest vorgenommen, einem Freund, Mitarbeiter oder Kunden
einen ganz persönlichen Gratulationsbrief zu schicken? Und wie oft haben Sie dann doch wieder
resigniert zum Telefonhörer gegriffen, weil Sie einfach nicht die richtigen Worte fanden?
Mit den folgenden "Goldenen Gratulations-Regeln" werden Sie nie mehr nervös am Stift kauen. Ihre schriftlichen
Glückwünsche werden Ihnen flott von der Hand gehen. Und Sie können jeden erfreulichen Anlass
als seltene und wertvolle Chance nutzen, um Ihre Verbindung zum Adressaten zu festigen und zu verbessern.
Denn gerade in unserer Zeit der schnellen, oft oberflächlichen Kommunikation wird Ihr Brief ganz besonders
hoch geschätzt.
Empfinden Sie den Anlass mit
Bleiben Sie immer konkret: Bedenken Sie den Anlass
Ihres Glückwunsches, und gehen Sie ausführlich
darauf ein. Fragen Sie sich, über welche guten Wünsche
sich der Empfänger am meisten freut, worauf er
besonders stolz ist, welche Anerkennung ihn am
stärksten berührt. Ihr Brief wird umso ansprechender
sein, je mehr Sie über den Adressaten und den Anlass
wissen.
Bitte keine falschen Töne!
Ein Geburtstag oder die Geburt eines Kindes mögen
ganz entscheidende Ereignisse für Ihren Adressaten
sein - besondere Leistungen sind sie nicht. Anders
bei einem bestandenen Examen oder einer Beförderung,
die wirklich Grund sind, stolz auf die eigene
Leistung zu sein.
Stellen Sie also in Ihrem Glückwunsch nichts als
Besonderheit heraus, was keine ist. Und vergessen
Sie umgekehrt nicht, echte persönliche Leistungen,
Einsatz und Fleiß entsprechend zu würdigen. Bleiben
Sie ehrlich dabei, und übertreiben Sie nicht. Gerade
bei Glückwünschen an Kollegen, Mitarbeiter
und Lieferanten ist es wichtig, die nötige Distanz
und Ihre Sympathie auszubalancieren.
Immer handschriftlich gratulieren
Lieber eine kurze handschriftliche Gratulation als
ein längerer Brief mit dem Computer. Denn nichts
wirkt so persönlich und herzlich wie Ihr eigenhändiges Schreiben. Wenn Ihre Schrift wirklich niemand
lesen kann, schreiben Sie wenigstens die Anrede und
die Grußformel mit der Hand.
Auch die "Verpackung" zählt
Vermeiden Sie alles, was an einen Routine- oder Geschäftsbrief
erinnert: also auf keinen Fall mit Freistempler
frankieren oder einen Fensterbriefumschlag
verwenden. Wenn Sie (bei Kunden oder Mitarbeitern)
auf Geschäftsbriefbogen gratulieren, lassen
Sie die üblichen Betreff-Zeilen, Sekretariatszeichen
etc. weg. Vielleicht finden Sie sogar eine schöne
Sonderbriefmarke, die einen Bezug zur Person
oder zum Anlass hat: z. B. ein Clowns-Motiv bei der
Geburt eines Kindes oder ein Sport-Motiv, wenn jemand
eine besondere Leistung erbracht hat...
Wie würde Ihnen Ihre Gratulation gefallen?
Stellen Sie sich vor, Ihnen hätte jemand so gratuliert,
wie Sie es getan haben. Würden Sie sich über Inhalt
und Aufmachung freuen? Wenn Sie überzeugt "Ja!"
sagen können, wird Ihr Glückwunsch bestimmt gut
ankommen!
Schon Glückwünsche sind trotz ihres erfreulichen Anlasses
manchmal gar nicht so leicht zu formulieren.
Aber wirklich schwierig wird es erst, wenn Sie
kondolieren müssen. Doch auch hier lässt Sie der
"Brief-Berater" nicht allein. Über 40 Muster für
Kondolenzschreiben helfen Ihnen, Ihre Trauer und
Ihr Beileid taktvoll, stilsicher, einfühlsam und ohne
leere Worthülsen zum Ausdruck zu bringen.
Dauerbrenner DIN-NORMEN
Briefe nach DIN: wertvolle Hilfe - oder absurde Regelungswut? - Keine Angst vor
DINosauriern!

Die gute Nachricht zuerst: Die DIN-Normen
für die Briefgestaltung sind keine bindenden
Vorschriften wie etwa die Regeln zur Rechtschreibung.
Es sind lediglich Empfehlungen - nicht
mehr und nicht weniger. Vor allem sind sie kein
Selbstzweck.
Sehen Sie die Regeln einfach als Hilfe, damit Sie nicht bei jedem Brief neu überlegen müssen,
wo was hingehört.
Damit auf Ihrem DIN-A4-Format nicht alles "wie Kraut
und Rüben" durcheinandergeht.
Damit Absender und Adresse Ihrer Briefe auch wirklich
im Fenster des Briefumschlags stehen
Verzweifeln Sie also nicht an zehntelmillimetergenauen
Positionsangaben, und lassen Sie sich durch
übertriebene Normierung nicht verunsichern.
Allgemeine Voreinstellungen:
Preisfrage:Welcher Tag ist der "02-11-03"?
Ein typisches Beispiel für eine solche Übertreibung
ist der Wunsch nach internationaler Vereinheitlichung
in der Datumsangabe. Die DIN 5008 sieht
hierfür das Format Jahr - Monat - Tag vor. Mit dem
Briefdatum 02-11-03 (oder 2002-11-03) ist also der
3. November 2002 gemeint. Das ist weder schön
noch klar. Denn hier in Deutschland kommt kaum jemand
auf Anhieb mit dieser Schreibweise zurecht.
Wenn Sie es also gut meinen mit Ihren Kunden und
Geschäftspartnern: Entscheiden Sie sich in der Datumszeile
für das Format "3. November 2002".
Das Grundgerüst für Ihren Brief
Die für die tägliche Praxis nützlichsten und wichtigsten
Empfehlungen der DIN beziehen sich auf das
"Gesamtlayout", also die Gestaltung des einheitlichen
Erscheinungsbilds Ihrer Briefe. Bitte beachten
Sie, dass die DIN zwei Brief-Formen unterscheidet
und zulässt:
-
Form A ist die "Platzspar"-Version mit einer Kopfhöhe
von 27 mm - für Briefe mit mehreren Folgeseiten
und immer gleichem Briefkopf.
Form B ist die repräsentative Form mit einer Kopfhöhe
von 45 mm für Briefköpfe mit individuellem
Firmenschriftzug und/oder Logo.
Das Grundgerüst für beide Formen erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Textverarbeitung die folgenden Einstellungen vornehmen (z.B. in Word unter "Datei/Seite einrichten") und anschließend das Dokument als Vorlage unter dem Namen DIN-Brief.dot abspeichern:
| Allgemeine Voreinstellungen: |
| Linker Rand |
24,1 mm |
| Rechter Rand |
mind. 8,1 mm |
| Schriftgröße |
mind. 10, besser 12 |
| Zeilenabstand |
mind. 1, besser 1,5 |
| Position in mm vom oberen Rand: |
Form A |
Form B |
Anschriftenfeld und Kommunikationsblock |
33,9 |
50,8 |
| Betreffzeile |
97,4 |
114,3 |
| Falzmarken |
87 / 192 |
105 / 210 |
Einfacher macht es Ihnen die DIN-5008-Formatvorlage
auf CD-ROM, alle sinnvollen und praktikablen
Empfehlungen der DIN zu übernehmen.
Einfach starten, und schon sehen Sie, ob zum Beispiel
Ihr Anschriftenblock für das Umschlagsfenster
richtig "sitzt". Die DIN-Formatvorlage ist im Handel
nicht erhältlich.
Privileg TOP-SERVICE
Sichern Sie sich den individuellsten
Service, den es geben kann: - Wir schreiben
Ihren Brief für Sie
Das umfassende Beratungs-System des "Brief-Berater"
bietet Ihnen Extra-Leistungen, die Sie nichts extra kosten.
Was passiert eigentlich, wenn Ihnen der
"Brief-Berater" in einem ganz speziellen
Fall einmal nicht weiterhelfen kann? Wenn
unter Hunderten von Muster-Formulierungen, alternativen
Brief-Vorschlägen und erfolgreich getesteten
Beispielen nicht das dabei ist, was Sie gerade
brauchen, um Ihr Ziel zu erreichen?
Genau dann, wenn - scheinbar - nichts mehr geht,
zeigt sich der "Brief-Berater" in Höchstform. Denn
die Lösung ist für Sie ganz einfach: Als regelmäßiger
Nutzer des "Brief-Berater" haben Sie Anspruch
auf ständige Unterstützung rund um Ihre gesamte
Korrespondenz.
Extra-Leistung
"Redaktions-Sprechstunde"
Lassen Sie sich in besonders kniffligen
Fällen persönlich beraten, und nutzen Sie
die professionellen Formulierungs-Vorschläge, die
Ihnen unsere Experten machen.
Extra-Leistung "Fax-Service"
Wenn Sie einen Brief brauchen, für
den es im "Brief-Berater" (noch) keine passende
Vorlage gibt: Einfach das Fax-Formular ausfüllen,
das Sie mit dem Grundwerk und mit jeder Ergänzungs-
und Aktualisierungs-Lieferung erhalten. Wir
antworten Ihnen prompt.
Extra-Leistung "CD-ROM"
Jeden Muster-Brief, den Sie im "Brief-Berater"
finden, können Sie von der CD-ROM, die im
Lieferumfang schon enthalten ist, sofort per Mausklick
in Ihrer Textverarbeitung öffnen, weiterbearbeiten und dann auf Ihrem Geschäftspapier ausdrucken.
Extra-Leistung "Internet-Passwort"
Exklusiv für ständige Leser: der Zugang
zum passwortgeschützten Service-Bereich
der "Brief-Berater"-Homepage. Hier steht
die geniale "Brief-Maschine", deren Vorlagen und
Muster-Beispiele Sie sich direkt auf Ihren PC herunterladen
können. Damit haben Sie auch jederzeit
direkten Online-Zugang zum Fax-Service, aktuellen
Themen und News.
Extra-Leistung "24-Stunden-Kunden-Service"
Hat sich Ihre Adresse geändert? Wollen Sie ein weiteres
Werk aus dem Verlag testen? Bei allem, was mit
Lieferung und Versand des "Brief-Berater" zu tun
hat, erreichen Sie rund um die Uhr unseren Kunden-
Service - selbstverständlich ohne jeden Hotline-Zuschlag,
sondern zu Ihren ganz normalen Telefontarifen.
600 Seiten. 1 CD-ROM. Hunderte von Muster-Formulierungen
und Beispielen. Dazu regelmäßig ergänzt und aktualisiert:
Wetten, dass Sie hier
immer den besten
Brief finden?
Ob geschäftlich oder rein privat: Mit dem
jeweils richtigen Brief erreichen Sie sicher
Ihr Ziel.
Was im Einzelfall "richtig" ist, hängt von drei Haupt-
Faktoren ab: vom Empfänger, von Anlass, Thema
oder Inhalt und von Ihren Absichten.
Richtig gut ist Ihr Brief dann, wenn
- der Empfänger ihn ansprechend findet,
- der Inhalt "rüberkommt" und
- Sie dadurch erreichen, was Sie wollen.
Für praktisch jeden Fall genau den passenden
Brief
Deshalb bietet Ihnen der "Brief-Berater" auf seinen
600 Seiten auch eine riesige Auswahl an Muster-
Formulierungen und Beispiel-Briefen.
Zusätzlich erhalten Sie zu jedem Brief-Anlass ausführliche
Hintergrund-Informationen: Erläuterungen
der Rechtslage, Hinweise zum optimalen Einsatz der
Briefe und jede Menge praktische Tipps. So sind Sie
mit Ihrem "Brief-Berater" immer perfekt ausgestattet
und können jederzeit aktiv werden oder auf erhaltene
Briefe sofort richtig reagieren.
Die Themen im "Brief-Berater"-Start-Ordner finden Sie hier
Alles ändert sich - doch mit dem "Brief-Berater"
sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Neue Gesetze wie z. B. die Schuldrechtsreform, der
Bausteuerabzug oder der Wegfall des Rabattgesetzes
schaffen ständig neue Anlässe, Inhalte oder Zielgruppen
für Ihre geschäftliche Korrespondenz. Und
immer geht es darum, neue Chancen zu nutzen und
mögliche Nachteile von Anfang an zu vermeiden.
Deshalb haben Sie ein Anrecht auf den regelmäßigen
Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst zum "Brief-
Berater". Damit bleibt Ihr Werk automatisch immer
auf dem neuesten Stand.
Sie können sich also fest darauf verlassen, dass Sie
auch in Zukunft immer den genau passenden Brief
und die perfekte Formulierung finden werden.
14-Tage-Gratis-Test "Der Brief-Berater"
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ich nehme meinen Gratis-Test und meine Gratis-Geschenke an.
Ich will mir den Startpreis für
das neue Handbuch "Der Brief-Berater"
sichern. Das 600 Seiten umfassende Grundwerk im Format DIN A4
erhalte ich zum Startpreis von nur 24,80 EUR inklusive
CD-ROM mit allen Textbausteinen. Um die Aktualisierung meines Werkes brauche ich mich
nicht zu kümmern. Ich nehme automatisch am Aktualisierungs- und
Ergänzungsdienst des Verlages teil. Eine Verpflichtung zur
Abnahme der Lieferungen (Seitenpreis derzeit 0,271 EUR)
entsteht hieraus nicht. Ich kann sie nach Erhalt zurückschicken -
dann erlischt meine Teilnahme am Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst
- oder mitteilen, dass ich keine weiteren Lieferungen wünsche.
Meine 3
Geschenke: Die CD-ROM "Arbeitszeugnisse am PC", die
"DIN-5008-Formatvorlage" und die Broschüre "Die 10
besten Werbe- und Verkaufsbriefe" darf ich in jedem Fall
behalten - egal, wie ich mich entscheide!
Das Grundwerk des "Brief-Beraters"
bekomme ich 14 Tage zur Ansicht, kostenlos und ohne jedes Risiko.
Innerhalb dieser 14 Tage nach Erhalt kann ich das Grundwerk
jederzeit wieder zurückschicken. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an:
Fachverlag für Kommunikation &
Management
Theodor-Heuss-Straße 2-4
53095 Bonn
Damit hat sich die Angelegenheit für mich erledigt. Ich schulde Ihnen keinen Cent.
|
Füllen Sie einfach das folgende
Formular aus, und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche
"Absenden". Sie erhalten dann von uns umgehend das
Grundwerk und Ihre Geschenke.
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