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Tipps & News aus unseren Fachbereichen:
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Rhetorik - Reden, Vorträge und Präsentationen
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Ein Baustein für Ihre Einweihungsrede

Wenn Sie eine Rede anlässlich einer Eröffnung oder eines Richtfests halten sollen, liegen Sie mit diesem Baustein von Beste Reden von A bis Z immer richtig:
• Beginnen Sie mit einem Blick zurück in die Geschichte: "Jahrhunderte lang durften Handwerker überhaupt nicht innovativ sein. In einer Zunfturkunde von 1523 heißt es: 'Kein Handwerksmann soll etwas Neues erdenken, erfinden oder gebrauchen.' Und noch im Jahre 1570 untersagten die Nürnberger Zünfte einem Werkzeugmacher, seine Sägen mit einem neu erfundenen Hauzeug herzustellen."
• Stellen Sie anschließend den Bezug zur Gegenwart her: "Zum Glück hat sich das mittlerweile geändert: Unsere innovativen Handwerker haben uns hier nach dem Entwurf des Architekten … ein topmodernes Gebäude hingestellt."
• Leiten Sie dann über: "Und nun wollen wir von der Firma … unseren neuen Räumen auch gerecht werden - indem wir weiterhin frische Ideen haben und Mut zur Innovation beweisen."
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Sekretariat, MS Office & Assistenz
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Wie war Ihr Tag?

Wie effizient arbeiten Sie? Stellen Sie sich am Endes Ihres Tages diese Fragen von Assistenz & Sekretariat inside:
• Welchem meiner Ziele, Projektziele oder Zwischenziele bin ich heute einen Schritt näher gekommen?
• Welche Arbeiten oder Aufgaben habe ich gut erledigt? Warum?
• Welche Aufgaben habe ich wieder verschoben? Warum?
• Was habe ich heute dazugelernt?
• Wo habe ich einen Fehler gemacht. Wie vermeide ich ihn in Zukunft?
• Was hätte ich noch besser machen können?
• Wo waren die unnötigen Zeitfresser?
• Was habe ich besonders gern gemacht und warum?
• Was ging mir schnell von der Hand? Warum?
• Worüber habe ich mich geärgert? Was kann ich zukünftig daran ändern?
• Wann hätte ich heute 'nein' sagen sollen?
• Wer oder was hat mich heute motiviert oder positiv beeinflusst?
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Wie lang sollte Ihre Hose sein?

Achten Sie auf die optimale Länge Ihrer Hose, rät Etikette heute (http://www.komma-net.de/seh/gratis/seh-allg.asp?sid=872202&aff=$UD[AFFILIATE]):
• Konzentrieren Sie sich auf die vordere Länge der Hose: Diese soll den Schuh vorn leicht berühren. Das bedeutet für Damen- wie für Herrenhosen: Eine weite Hose stößt wesentlich später auf den Schuh als eine enge Hose und muss deswegen erheblich länger sein.
• Achten Sie beim Kauf einer Hose darauf, dass Sie diese mit den Schuhen anprobieren, die Sie später dazu tragen.
• Der Schnitt des Schuhs spielt ebenfalls eine Rolle: Je nach Schnürung kommt die Hose mit dem First früher oder später in Berührung, muss also kürzer - so bei Schuhen mit einer Monkstrap-Schnalle - oder länger sein, etwa bei Schnürschuhen aus glattem Kalbsleder.
• Die Hose kann vorn leicht einknicken. Es reicht völlig, wenn die Fersenkappe halb bedeckt ist. Sehr enge Hosen können sogar am Knöchel enden. Es wäre schade, wenn Sie Ihr Bein durch Hosen, die auf Ihrem Schuh mehrere Falten schlagen, optisch verkürzten.

Weitere wichtigsten Kriterien eines guten Internet-Textes …

… nennt Ihnen der Brief-Berater:
• Fachwörter bei Endverbrauchern vermeiden, andernfalls erklären.
• Themen ordnen.
• Logische Verknüpfung der Themen.
• Eindeutige Linktexte: Statt "zurück" oder "vor" geben Sie lieber konkret das Stichwort der vorherigen beziehungsweise der nächsten Seite an, zum Beispiel "Startseite", "Preise".
• Geläufige Stichwörter verwenden, keine abstrakten Suchbegriffe.
• Keine Produktnamen als Linktext einsetzen, lieber den Nutzen nennen.
• Bei Firmenporträts pro Jahreszahl höchstens 3 kurze Sätze. Geschichten oder Anekdoten lieber auf einer Extraseite hinterlegen, die der Leser über einen Link - beispielsweise "Anekdote" - findet.
• Ganz wichtig: Testen Sie Ihre Seiten, indem Sie diagonal lesen: von links oben nach rechts unten; von rechts oben nach links unten. Haben Sie jetzt so alle Informationen gefunden, die Sie dem Leser bieten wollen?
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In welches Land gehen Deutsche zum Arbeiten?

Weniger als 2 Prozent der Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verdienen ihr Geld im Ausland. Die meisten von ihnen sind Pendler, die in Grenzregionen wohnen. Die beliebtesten Länder bei deutschen Arbeitnehmern sind laut EU-Kommission:
1. Großbritannien: Auf der Insel haben sich 50 000 Deutsche verdingt.
2. Österreich: In der Alpenrepublik verdienen 49 000 Arbeitnehmer aus dem Nachbarland ihre Brötchen.
3. Spanien: Knapp 46 000 Deutsche sind hier dauerhaft tätig.
4. Niederlande: Zum Arbeiten kommen 38 000 Menschen von jenseits des Rheins.
5. Frankreich: Ins westliche Nachbarland hat es 33 000 Deutsche zum Geldverdienen verschlagen.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung

Welche Einnahmen müssen zeitnah eingesetzt werden?

Nicht alle Vereinseinnahmen müssen zeitnah eingesetzt werden. Es gibt auch Ausnahmen, weiß das Handbuch für den Vereinsvorsitzenden:
• Zeitnah eingesetzt werden müssen Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Sponsoring, Erträge aus Vermögensverwaltung, Gewinne aus Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Das gilt nicht für Zuwendungen
• nach einer Erbschaft, wenn der Erblasser keine Angaben über die Verwendung gemacht hat,
• aufgrund eines Spendenaufrufs des Vereins, wenn aus dem Spendenaufruf ersichtlich ist, dass Beträge der Aufstockung des Vermögens dienen,
• eines Spenders, wenn dieser vor der Zuwendung ausdrücklich erklärt, dass die Zuwendungen zur Erhöhung des Vereinsvermögens bestimmt sind.
• Weitere Ausnahme: Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vereinsvermögen gehören - wie etwa die Übertragung von Wertpapieren oder Immobilienbesitz.

Probezeit: Frist darf länger dauern als der Arbeitsvertrag

In Standard-Verträgen sind die meisten Konditionen einheitlich geregelt. So auch eine Probezeit, in der Sie Mitarbeitern Ihrer GmbH jederzeit kündigen können. Es kann aber vorkommen, dass Sie eine Aushilfe nur vorübergehend beschäftigen – vielleicht sogar kürzer als die Probezeit. Die Probezeit ist aber auch dann wirksam, wenn Sie länger dauert als die befristete Beschäftigung (LAG Hamm, 31.10.2006, Az: 19 Sa 1119/06).
Der Fall: Eine Mitarbeiterin wurde für 4 Monate befristet eingestellt. Laut Arbeitsvertrag konnte ihr während einer 6-monatigen Probezeit gekündigt werden. Das Gericht erachtete diese Vereinbarung als wirksam. Es ging sogar noch einen Schritt weiter: Die Probezeit gilt auch für eine Vertragsverlängerung, da sich die Konditionen durch eine reine Fristverlängerung nicht verändern.
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Täglich aktualisiert:
Mittwoch, 10. März 2010
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