Der Deutsche Prokuristenbrief
Als Prokurist stehen Sie in der
Firmen-Hierarchie ganz oben.
Beim Haftungsrisiko auch.

Wie Sie Ihre Vollmachten voll nutzen, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen.

Liebe Prokuristin,
lieber Prokurist,


Bild Heinz-Wilhelm Vogel
Heinz-Wilhelm Vogel
RA und Chefredakteur
haftungsrechtlich bewegen Sie sich in Ihrer Funktion ständig auf unsicherem Terrain. Das ergibt sich zum einen aus Ihrer besonderen Vertrauensstellung im Unternehmen. Und zum anderen daraus, dass Sie häufig als Quasi-Chef operieren müssen. Nehmen Sie einfach den folgenden Fall als Beispiel:

Die beiden GmbH-Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens haben den Vertrieb eines neuen Produkts beschlossen. Um die Logistik zu gewährleisten, sind hohe Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe erforderlich.

Nach Verkaufsbeginn stellt sich heraus, dass das neue Produkt vom Markt nicht angenommen wird. Um nicht noch das Restgeschäft zu gefährden, beschließt die Geschäftsleitung, den Verkauf des neuen Produkts wieder einzustellen.

Aber die hohe Investition für die Logistik ist bereits getätigt und belastet jetzt das Jahresergebnis erheblich.

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Zusammen mit Ihrem kostenlosen Ansichts- exemplar erhalten Sie als Geschenk den wertvollen Ratgeber

Die 7 gefährlichsten Haftungsfallen für Prokuristen Nur wenn Sie Ihre Risiken kennen, können Sie diese erfolgreich begrenzen und ausschließen.

Überlegen Sie, wie schnell ein Haftungsfall eintreten kann. Und wie wichtig es deshalb ist, sich rechtzeitig dagegen abzusichern. Dieser Ratgeber gibt Ihnen dazu viele wertvolle Tipps, die Sie in dieser Form nirgendwo sonst erhalten.

Die Inhaber des Unternehmens machen dafür die beiden Geschäftsführer verantwortlich. Diese aber weisen jede Schuld von sich und richten ihren Finger auf den Prokuristen: Dieser hat
  1. die Umsetzung des Geschäftsleitungs-Beschlusses veranlasst und

  2. die Anweisung der Geschäftsleitung nicht auf mögliche Risiken hin überprüft.
Damit steht der wahre Schuldige fest:

Es ist der Prokurist!
Stimmt das? Und geht eine Schuldzuweisung wirklich so einfach?

Haftet der Prokurist, wenn er eine Anweisung der Geschäftsleitung ausführt und diese stellt sich im Nachhinein als eine kostspielige Fehlentscheidung heraus?


Nun, diese Frage lässt sich eindeutig beantworten. Denn es gibt dazu ein richtungsweisendes Urteil vom OLG Brandenburg, das festgestellt hat, dass ein Prokurist kein „Kontrollorgan der Geschäftsleitung“ ist.

Das heißt im Klartext: Jeder Versuch, Sie als Prokuristen für Fehler der Geschäftsleitung zum Sündenbock zu machen, ist nach diesem Urteil zum Scheitern verurteilt.

Dazu nun meine Frage an Sie: Kannten Sie dieses Urteil?

Ich vermute fast, dass Sie es nicht kannten. Warum ich mir da relativ sicher bin, hat zwei einfache Gründe:
  1. Solche Urteile stehen nicht in der Tageszeitung.

  2. Es gibt zwar eine Fülle von Informationsdiensten für GmbH-Geschäftsführer, aber nur einen für Prokuristen.
Also, wie hätten Sie von dem Urteil erfahren sollen?

Abbildung Der Deutsche Prokuristenbrief
Falls Sie keine juristischen Urteilsdienste abonniert haben, sehe ich nur eine Möglichkeit: Sie sind regelmäßiger Leser des Informationsdienstes „Der Deutsche Prokuristenbrief“. Dort war über das Urteil berichtet worden.

Dieses Urteil zu kennen, kann unter Umständen darüber entscheiden, ob Sie sich als Prokurist für eine Fehlentscheidung der Geschäftsleitung haftbar machen lassen oder nicht.

Womit wir bei einem Hauptproblem eines jeden Prokuristen sind: die verzwickte und häufig unklare Haftungssituation.

Eine eindeutige Klärung kann häufig nur durch das Gericht erfolgen. Dieses bestätigt dann entweder die Haftung des Prokuristen. Oder es verneint die Haftung wie in unserem Beispiel. Wie immer der Richterspruch lautet – das Ergebnis ist für Sie von großer Wichtigkeit.

Denn als Prokurist tragen Sie das größte Haftungsrisiko von allen, weil Sie im Streitfall von zwei Seiten in die Zange genommen werden:

Einmal von außen (Behörden, Lieferanten, Kunden) und einmal von innen (Geschäftsleitung, Inhaber).

Für eilige Leser:

Durch Anklicken der folgenden Punkte gelangen Sie sofort zum jeweiligen Thema:
Dagegen hilft nur eines: Zu jedem Zeitpunkt top informiert zu sein, wo aktuell Haftungsrisiken bestehen und wie Sie sich dagegen absichern können.

Dabei hilft Ihnen der einzigartige Informationsdienst „Der Deutsche Prokuristenbrief“. Er erscheint monatlich und unterstützt Sie in zweifacher Weise:


Der Deutsche Prokuristenbrief

Fachinformationen und Empfehlungen, wie Sie als Prokurist beitragen können, die Unternehmensziele zu erreichen

Aktuelle Meldungen und Praxistipps, wie Sie als Prokurist Ihr Haftungsrisiko minimieren


Ergebnis: Mehr Erfolg für das Unternehmen
Ergebnis: Mehr Sicherheit für Sie als Prokuristen

Fazit:

Von „Der Deutsche
Prokuristenbrief“
profitieren beide Seiten:

Sie als Prokurist!
Und das Unternehmen.

Aus dem ganz pragmatischen Vorteil, stets konkrete Informationen, Empfehlungen und hilfreiche Checklisten zur Hand zu haben, entsteht ein Gefühl der Sicherheit und Gelassenheit. Und nach außen strahlen Sie die Souveränität aus, die Management-Kollegen und Geschäftspartner schätzen.

Am besten Sie machen sich selbst ein Bild davon. Fordern Sie ein GRATIS-Ansichtsexemplar an. Es gehört Ihnen. Testen Sie die Empfehlungen volle 30 Tage lang! Und entscheiden sich dann!


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Risiko: Wann droht Ihnen eine persönliche Haftung?

  • Wenn Sie die übliche Sorgfalt vermissen lassen

  • Wenn Sie Ihre Treuepflichten verletzen

  • Wenn Sie eine Insolvenz- verschleppung begehen

  • Wenn Sie Ihren gesetzlichen Handlungs- spielraum überschreiten

  • Wenn Sie Ihren vertraglichen Handlungs- spielraum überschreiten

  • Wenn Sie Ihre Pflichten aus der Gesamtprokura verletzen

  • Wenn Sie das Vier-Augen-Prinzip missachten
Ihr Geschenk
Schon nach dem Lesen Ihrer GRATIS-Ausgabe werden Sie um einiges schlauer sein. Hier einige Beispiele, welche Ihrer Fragen in „Der Deutsche Prokuristenbrief“ beantwortet werden. Zum Beispiel das Dauerthema

Dienstwagen
Dabei geht es grundsätzlich immer um 3 Hauptfragen:
  • Wenn es um die Auswahl und Ausstattung des Autos geht: Was entscheidet das Unternehmen, was darf der Mitarbeiter entscheiden?

  • Welche Kosten übernimmt das Unternehmen und welche der Mitarbeiter?

  • Sind die getroffenen Regeln im Einklang mit den aktuellen Steuergesetzen?
Bei der Privatnutzung, dem eigentlichen Vorteil einer Dienstwagenregelung, geht es immer wieder darum, wie und in welchem Umfang sich der Mitarbeiter an den Dienstwagenkosten beteiligen muss.

Dabei ist vor allem der steuerliche Aspekt zu prüfen. Vieles, was von den Mitarbeitern gewünscht wird, ist nach aktueller Rechtslage steuerlich nicht zulässig. „Der Deutsche Prokuristenbrief“ hat vor kurzem eine detaillierte Zusammenstellung veröffentlicht, wie Sie steuerrechtlich korrekt verfahren.

Als erstes ist eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Wählen Sie das Fahrtenbuch oder die 1%-Methode. Als termingeplagte Führungskraft werden Sie wenig Lust verspüren, ein Fahrtenbuch zu führen. Bleibt also die 1%-Methode.


Möglichkeit 1:
Sie leisten eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten

Möglichkeit 2:
Sie bringen Ihre Benzinkosten bei der 1%-Regelung in Abzug

Möglichkeit 3:
Sie geben Ihre Benzinkosten in Ihrer Steuererklärung an

Der BFH hat zu diesen 3 Möglichkeiten wichtige Urteile erlassen, die Sie als Prokurist unbedingt kennen sollten!

„Der Deutsche Prokuristenbrief“ hat dazu eine Übersicht entwickelt, die Ihnen auf einen Blick sagt, was erlaubt ist und wo die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sind.

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Damit haben Sie den aktuellen Stand, was erlaubt ist und was nicht. So ersparen Sie sich unnötigen Ärger mit dem Finanzamt. Und demonstrieren ganz nebenbei, dass Sie sich selbst bei so komplizierten Themen wie der „steuerlichen Behandlung von Dienstwagen“ bestens auskennen!

Für den Sofortgebrauch zeige ich Ihnen jetzt noch eine hilfreiche Checkliste der Punkte, die bei einer Dienstwagenregelung in jedem Fall vor Abschluss geklärt werden müssen.


Schnell-Check
Haben Sie alle relevanten Fragen für die Überlassung und Nutzung Ihres Dienstwagens geprüft?

Wer wählt den Dienstwagen aus?
o Arbeitgeber o Sie
Wer lässt die Wartungs- und etwaige Reparaturarbeiten durchführen?
o Arbeitgeber o Sie
Steht Ihnen während der Wartungs- und Reparaturarbeiten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung?
o JA o NEIN
Darf das Fahrzeug auch von Ihren Angehörigen geführt werden?
o JA o NEIN
Müssen Sie ein Fahrtenbuch führen?
o JA o NEIN
Ist genau geregelt, wann das Dienstfahrzeug zurückzugeben ist (z. B. erst bei Vertragsende oder schon bei einer etwaigen Freistellung)?
o JA o NEIN
Können Sie bei Dienstreisen frei entscheiden, ob Sie das Dienstfahrzeug nehmen oder ein anderes Verkehrsmittel benutzen?
o JA o NEIN
Falls Garagenmiete anfällt: Wer trägt die Kosten?
o Arbeitgeber o Sie

Mit Hilfe dieser Checkliste können Sie alle Streitfragen klären, bevor daraus ein Streit wird. Das ist auch für Sie wichtig, denn bei Abwesenheit der Geschäftsleitung müssen Sie entscheiden!

Diese Entscheidung muss auf der einen Seite den Anforderungen des Finanzamts genügen. Und zum anderen die Unterstützung der Geschäftsleitung finden. Denn als Prokurist sind Sie auf ein gutes Klima mit der Geschäftsleitung angewiesen. Das gilt auch beim Thema


Altersvorsorge
Absichern – die wichtigste Devise verantwortungsvoller Prokuristen

Bei aller Liebe zur Firma: Wenn es haftungsrechtlich hart wird, wird das Unternehmen immer versuchen, Sie dafür haftbar zu machen.

Wenn das Gericht das dann auch so sieht, haben Sie nur eine Chance:

Die finanzielle Absicherung durch eine D&O-Versicherung.

Nicht gerade billig, aber die Prämien muss Ihr Unternehmen zahlen.


Vor allem wenn es darum geht, die Konditionen für Ihre Altersvorsorge auszuhandeln.

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Prokurist eine höhere Altersversorgung zusteht als Führungskräften ohne Prokura.

Das wurde sogar kürzlich vom Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt.

In der Praxis kann dies einen Riesenunterschied bedeuten. Ein Prokurist, der geklagt hatte, weil er mit der Höhe seiner Altersversorgung nicht zufrieden war, erhielt vom Gericht 1.050,- € mehr im Monat zugesprochen! Das macht 12.600,- € im Jahr oder 63.000,- € in 5 Jahren!

Da lohnt es sich schon, seine Rechte einzufordern.

Aber um sie einfordern zu können, müssen Sie Ihre Rechte erst einmal kennen. Und wie Sie selbst wissen, ändern sich diese mit jedem neuen Richterspruch. Manchmal zu Ihrem Nachteil. Manchmal aber auch zu Ihrem Vorteil.

Wenn das der Fall ist, gilt es sofort zuzuschlagen und sich eine Regelung nach dem aktuellen Stand zu sichern.

Genau deshalb ist es wichtig, stets auf dem Laufenden zu sein. Und darum lohnt es sich vom ersten Tag an, den Informationsdienst „Der Deutsche Prokuristenbrief„ regelmäßig zu lesen.

Denn anders als viele andere Newsletter für Geschäftsführer und Führungskräfte allgemein, hat „Der Deutsche Prokuristenbrief“ immer speziell Ihre Interessen als Prokurist im Auge.

Deswegen sollten Sie sich nicht mit einem Newsletter für Führungskräfte begnügen.

Am besten Sie fordern gleich jetzt eine GRATIS-Ausgabe „Der Deutsche Prokuristenbrief“ zum Kennenlernen an. Das verpflichtet Sie zu keiner Geldausgabe, verschafft Ihnen aber wertvolle Informationen und Empfehlungen.

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Eine dieser Empfehlungen lautet, Ihrer Geschäftsleitung die


Kündigung der Prokura
möglichst schwer zu machen. Normalerweise kann eine Prokura jederzeit und formlos gekündigt werden. Die anschließende Eintragung im Handelsregister ist eine reine Formsache.

Als Prokurist besteht Ihr Interesse natürlich darin, die Kündigung Ihrer Prokura möglichst schwer zu machen. Oder sich zumindest alle Optionen offen zu halten, um im Falle eines solchen Misstrauensbeweises das Unternehmen schnell verlassen zu können.


Der Idealfall ist eine Vereinbarung, die eine Kündigung ausschließt.

Was Sie über Ihre Prokura wissen müssen:

Was bedeutet die neue Rechtssprechung für Sie als Prokurist
Wie entgehen Sie den Haftungsfallen als Prokurist
Wie handeln Sie bei Gesamtprokura rechtsverbindlich, wenn Sie alleine sind
Was verdienen Prokuristen?
Der erste Prokuristen- Gehaltsspiegel in Deutschland
Wie versichern Sie sich als Prokuristen vor Haftungsrisiken
Welche persönlichen Risiken gehen Sie ein, wenn Sie für das Unternehmen Verträge abschließen
Wann macht Ihre Tätigkeit Sie als Prokurist zum „de facto“ Geschäftsführer
Wie sollten Sie Ihre Haftung im Innenverhältnis regeln

Dazu werden aber nicht alle Arbeitgeber bereit sein. In diesem Fall sollte die Vereinbarung eine Option enthalten, die Ihnen eine kurzfristige Kündigung erlaubt.

Ich hoffe, dass dieser Fall bei Ihnen nie eintritt, aber verlassen kann man sich darauf nicht.

Darum ist es wichtig, alle möglichen Situationen zu bedenken und Vorsorge zu treffen.

In „Der Deutsche Prokuristenbrief“ finden Sie dafür den besten Ratgeber, den Sie sich denken können. Denn er gibt Ihnen Antworten auf alle Fragen, mit denen Sie in Ihrer Funktion als Prokurist und „heimlicher Chef“ Ihres Unternehmens konfrontiert werden.

Zum Beispiel mit der Antwort auf eine häufig gestellte Frage zum


Vertretungsrecht
Darf ich mit einer Gesamtprokura eine Vertragsänderung alleine abzeichnen, wenn der andere Prokurist auf Geschäftsreise ist?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat festgestellt, dass Sie bei Verwendung des Zusatzes ppa eine Vertragsänderung alleine abzeichnen können, wenn dies im Einverständnis des anderen Prokuristen erfolgt.

Dies erleichtert Ihre Arbeit wesentlich und trägt auch dazu bei, dass wichtige Arbeitsprozesse nicht wegen Formalien aufgehalten werden.

Allerdings empfehle ich Ihnen, mit Ihrem Prokuristenkollegen eine generelle Regelung zu treffen, wie bei Abwesenheit eines Prokuristen zu verfahren ist.

Eine Möglichkeit wäre, dem sich auf Geschäftsreise befindlichen Prokuristen eine E-Mail zu schicken und sich die Zustimmung ebenfalls per E-Mail bestätigen zu lassen. Damit haben Sie sich abgesichert, falls sich der andere Prokurist später nicht mehr erinnern sollte.

Sie sehen: als Prokurist kann man nicht vorsichtig genug sein! An jeder Ecke wartet ein neues Haftungsrisiko auf Sie!

Manchmal warten auch finanzielle Risiken, wenn Sie die Tricks der Unternehmensleitungen nicht kennen.

Besonders gerne getrickst wird, wenn es um die vereinbarte Auszahlung einer


Tantieme
geht. Heute haben viele Prokuristen neben ihrer festen Vergütung wie 14 Monatsgehälter, Altersvorsorge und Dienstwagen noch eine variable Erfolgsvergütung in ihrem Vertrag.

Und genau die versuchen Unternehmen unter allen möglichen Vorwänden zu umgehen. Meist berufen sie sich dabei auf bewusst ungenaue und „wachsweiche“ Formulierungen, die eine unterschiedliche Interpretation zulassen. Um ein solches Ansinnen von vornherein zu unterbinden, empfehle ich Ihnen für Ihre Tantiemenvereinbarung folgendes:

Sonderregelungen für Prokuristen

Sonderregelungen gibt es bei
  • der Ausgestaltung Ihres Arbeitsvertrags

  • dem Sprecherausschussgesetz

  • dem Mitbestimmungsgesetz

  • dem Betriebsverfassungsgesetz

  • den steuerlichen Regelungen für Sie privat

Die wichtigen Details dazu finden Sie in
Achten Sie darauf, dass Ihre Tantiemenregelung so konkret formuliert ist, dass sie der Geschäftsführung nicht den geringsten Spielraum für Tricksereien lässt. Das heißt konkret:


  1. Regeln Sie die Art der Tantieme (z. B. Gewinntantieme, Umsatztantieme).

  2. Legen Sie unmissverständlich die Bemessungsgrundlage für die Tantieme fest (z. B. körperschaftsteuerpflichtiger Gewinn nach Verrechnung etwaiger Verlustvorträge und Vorabzug der Tantieme).

  3. Vereinbaren Sie die Höhe der Tantieme (z. B. ... % des Jahresgewinns des Unternehmens).

  4. Vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Zahlung (z. B. innerhalb eines Monats nach Feststellung der Bilanz).

Als regelmäßiger Leser von „Der Deutsche Prokuristenbrief“ erhalten Sie solche geldwerten Tipps mit jeder Ausgabe. Besonders hilfreich und sehr populär bei unseren Lesern sind Gehaltsübersichten über die Einkommen anderer Prokuristen und Führungskräfte. Ein solcher Vergleich ist eine starke Argumentationshilfe, wenn Sie Ihre nächste Gehaltsverhandlung mit Ihrer Geschäftsleitung führen.

Damit lässt sich oft deutlich mehr herausholen, als was Geschäftsleitungen normalerweise zu geben bereit sind.

Wenn Sie am Jahresende ausrechnen, wie viel Geld Sie dank dieser Hinweise dazuverdient haben, werden Sie sich sagen: Die regelmäßige Lektüre von „Der Deutsche Informationsbrief“ hat sich für mich mehr als gelohnt!

Im Umkehrschluss heißt dies: Wenn Sie auf die regelmäßige Lektüre von „Der Deutsche Prokuristenbrief“ verzichten, verzichten Sie nicht nur auf zusätzliche Sicherheit, sondern auch auf viel Geld!

Lassen Sie das nicht zu! Gehen Sie jetzt den ersten, entscheidenden Schritt: Fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar zum Kennenlernen an. Sie haben volle 30 Tage Zeit, den Informationsdienst „Der Deutsche Prokuristenbrief“ als den perfekten Berater kennenzulernen! Und – nicht zu vergessen – ein wertvolles GRATIS-Geschenk, den Ratgeber „Die 7 gefährlichsten Haftungsfallen für Prokuristen“ gibt es kostenlos dazu!

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Profi-Tipps für Prokuristen

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie als Prokurist – und wann nicht
Was müssen Sie als Prokurist bei der Einstellung neuer Mitarbeiter beachten
Wie finden und gewinnen Sie die besten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen
Wie motivieren Sie Ihr Team zu Höchst- leistungen
Wie bekommen Sie als Prokurist Ihre Personal- Entscheidungen beim Betriebsrat durch
Welche personal- rechtlichen Dinge bei Prokuristen anders sind
Profitieren Sie ab sofort jeden Monat von den besten Tipps für Prokuristen in

Sie tun sich selbst damit den größten Gefallen. Denn der Status „Prokurist“ hat auch seine Schattenseiten: Die ständige Unsicherheit, bei einem Schaden persönlich regresspflichtig gemacht zu werden. Persönlich heißt mit dem gesamten Privatvermögen!

Da Sie das Haftungsrisiko nie ganz ausschließen können, empfehle ich Ihnen dringend den Abschluss einer


D&O-Versicherung
Der Name D&O-Versicherung kommt aus dem Englischen und ist die Abkürzung für Directors and Officers Liability Insurance.

Diese Versicherung tritt ein, wenn gegen Sie Schadensersatzforderungen erhoben werden.

Eine D&O-Versicherung können Sie nicht selbst abschließen. Sie muss von Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden mit Ihnen als Begünstigtem im Schadensfall.

Daher muss auch Ihre Firma die (nicht unerheblichen) Prämien bezahlen.

Was eine D&O-Versicherung wirklich interessant macht ist die Tatsache,


  • dass Sie damit nicht nur gegen Schadensersatzansprüche von außen abgesichert sind.

  • Sondern auch gegen Schadensersatzansprüche Ihrer Geschäftsleitung oder den Inhabern Ihres Unternehmens.

Da es bei Schadensersatzforderungen im Unternehmensbereich meist immer gleich um Millionenbeträge geht, könnte das für Sie – wenn Sie keine D&O-Versicherung haben – zum existentiellen Super-Gau werden.

Im schlimmsten Fall würden Sie Ihr gesamtes Privatvermögen samt Eigenheim und Lebensversicherungen für die Altersvorsorge verlieren. Wenn selbst das nicht reicht, müssten Sie die private Insolvenz anmelden.

Ich schildere Ihnen das nicht deswegen so drastisch, um Ihnen Angst zu machen, sondern um Ihnen die Wichtigkeit einer solchen D&O-Versicherung vor Augen zu führen.

Mehr dazu finden Sie in unseren Ausgaben von „Der Deutsche Prokuristenbrief“ und auch in unserem Ausgabenarchiv, zu dem Sie als Abonnent jederzeit Zugang haben. Wichtig: Das Zutrittsrecht zum Beitragsarchiv haben Sie schon während der 30-tägigen Testdauer! Die Anforderung Ihrer GRATIS-Ausgabe lohnt sich also in jedem Fall!

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Jetzt lesen:

Die neuen Finanzrichtlinien und welche für Sie wichtig sind

Welche Kostenstruktur optimal zu Ihrem Unternehmen passt

Die neuen steuerlichen Richtlinien und was sie in der Praxis bedeuten

Die wichtigsten Fristen, die das Finanzamt Ihnen stellt und die Sie unbedingt einhalten müssen

Abbildung Ausgabe
Weitere Vorteile, die Sie als Abonnent genießen und die Ihnen das Leben als Prokurist leichter und sicherer machen:
  • Zugang zum passwortgeschützten Abonnentenbereich

  • Einsicht in alle bisher erschienenen Beiträge und Ausgaben

  • Kostenlose Downloadmöglichkeit der für Sie wichtigen Beiträge

  • Kostenloses Downloaden und Ausdrucken von Musterverträgen, Musterbriefen, Musterformulierungen, Checklisten, Tabellen, Formularen und Schnellübersichten.

  • Honorarfreie Nutzung unserer Prokuristen-Hotline per Telefon, Fax und auch per E-Mail
Wenn Sie sich also für eine regelmäßige Lektüre von „Der Deutsche Prokuristenbrief“ entscheiden, abonnieren Sie nicht einfach einen Fachinformationsdienst. Sie erhalten Zugang zu einem kompletten Informations- und Servicepaket!

Dem einzigen dieser Art für Prokuristen!

Überlegen Sie, wie oft Sie schon ein mulmiges Gefühl hatten, weil Sie nicht genau wussten, wie es um Ihr Haftungsrisiko als Prokurist in einer bestimmten Situation bestellt war.

Und wie viel besser Sie sich fühlen werden,


  • wenn Sie wissen, welche Haftungsrisiken für Sie als Prokurist bestehen.

  • wenn Sie wissen, wie Sie diese Haftungsrisiken begrenzen oder ausschließen können.

Bild Heinz-Wilhelm Vogel Überzeugen Sie sich selbst! Fordern Sie jetzt Ihr GRATIS-Exemplar „Der Deutsche Prokuristenbrief“ an. Als Dank für Ihr Interesse erhalten Sie zusätzlich ein Geschenk: Den Ratgeber „Die 7 gefährlichsten Haftungsfallen für Prokuristen“.

Ausgabe Der Deutsche Prokuristenbrief Mit den besten Grüßen
Unterschrift
RA Heinz-Wilhelm Vogel
Chefredakteur

 
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