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Wie Sie Firmen-Pkws abschreiben
Frage:
Über welchen Zeitraum können Firmen-Pkws abgeschrieben werden?
GmbH-Urteils-Dienst:
Seit dem 01.01.2001 beträgt die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkws nach der amtlichen Abschreibungstabelle sechs Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67% pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt aber nur für Neuwagen. Für gebrauchte Pkws gibt es keine festen Regeln, nach denen Sie die verbleibende Nutzungsdauer ermitteln können. So gehen die Finanzgerichte nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus, sondern legen grundsätzlich acht Jahre und eine Kilometerleistung von 120.000 km zu Grunde.
Wenn Sie gebrauchte Firmenwagen schnell abschreiben wollen, wählen Sie eine möglichst kurze Restnutzungsdauer. Orientieren Sie sich an der aktuellen Rechtsprechung. Das erspart Ihnen eine spätere Korrektur Ihrer Bilanz. Von welcher Restnutzungsdauer Sie üblicherweise ausgehen können, zeigt die untenstehende Übersicht:
Wichtig für Sie: Bei Fahrzeugen der unteren Mittelklasse mit einer hohen Gesamtkilometerleistung werden Sie in der Regel die in der Tabelle genannte Restnutzungsdauer problemlos durchsetzen können. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann in allen Fällen, in denen in der Übersicht eine Restnutzungsdauer von zwei Jahren genannt ist, auch eine dreijährige Restnutzungsdauer in Betracht kommen.
Der Grund:
Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise spielt nämlich die Höhe des Kaufpreises eine entscheidende Rolle. Sie zahlen nur dann einen hohen Kaufpreis, wenn Sie selbst von einer längeren Nutzungsdauer ausgehen. Das bedeutet: Je höher der Kaufpreis, desto länger kann die voraussichtliche Nutzung sein.
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Täglich aktualisiert:
Sonntag, 1. August 2010 |
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