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Sie befinden sich hier: Startseite KomMa-net.de > GmbH-Geschäftsführung > Kündigungsschutz gelockert


Kündigungsschutz gelockert
Kündigungen jetzt leichter möglich: Wie Sie die neuen Regeln nutzen


Ab 2004 gilt der Kündigungsschutz nur noch in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Bisher lag der Schwellenwert bei mehr als fünf Arbeitnehmern. Diese Neuregelung betrifft aber nur Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.2003 geschlossen werden. Für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt diese Neuregelung nicht.

Beispiel: Sie beschäftigen acht Arbeitnehmer, die alle vollschichtig tätig sind, und kündigen im Frühjahr 2004 einem Mitarbeiter, den Sie vor 2004 eingestellt haben. Er kann sich auf die Regelungen des Kündigungs schutzgesetzes berufen, da für ihn noch der Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern gilt.

Wollen Sie dagegen im Sommer 2005 einem Mitarbeiter kündigen, der im Frühjahr 2004 bei Ihnen begonnen hat, entfällt der Kündigungsschutz, da dann der Schwellenwert von 10 Arbeitnehmern gilt und hier nicht überschritten wird.

Achtung:

Auch alle (nur) befristet beschäftigten Arbeitnehmer werden bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl berücksichtigt.


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