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Diese Dienstleistungen kann Ihr Privatkunde steuerlich absetzen

Erbringen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen für Privatkunden, können sie teilweise (20% des Brutto-Rechnungsbetrages, maximal 600 € im Jahr) nach §35a Abs. 2 EStG absetzen – ein hervorragendes Werbeargument für Sie, das Sie unbedingt nutzen sollten!
Streit mit dem Finanzamt kann Ihr Kunde jedoch darüber bekommen, ob Ihre Dienstleistung „haushaltsnah“ ist. Genauere Regeln dafür hat die Oberfinanzdirektion Hannover in einem jetzt veröffentlichten Schreiben geklärt (27.12.2004, AZ: S 2296 b – 2 – StO 211) Danach sind folgende handwerkliche Leistungen begünstigt:
· Schönheitsreparaturen (im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. Berechnungsverordnung, z. B. Tapezieren, Anstreichen, Reinigen von Fußböden) oder
· Kleinere Ausbesserungsarbeiten bis maximal 150 €, zu denen auch ein Mieter verpflichtet ist (= Instandhaltungsmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 3 II Berechnungsverordnung).
Weitere Voraussetzungen:
· Sie erbringen Ihre Tätigkeit in einem inländischen Privathaushalt.
· Dafür wird üblicherweise kein Fachmann engagiert (nicht begünstigt sind z. B. Installationen, Heizungsanlage warten, Fliesenlegen, Abziehen / Versiegeln von Parkettböden, etc.)
· Sie stellen eine ordentliche Rechnung aus, aus der die Art der erbrachten Dienstleistung hervorgeht.
· Sie führen darin Material-, Waren- und Lohnkosten getrennt auf, da nur die Lohnkosten absetztbar sind.
· Der Privatkunde überweist Ihnen den Rechnungsbetrag, denn Barzahlungen darf er nicht absetzen.
Wichtig: Formulieren Sie Ihre Werbung unbedingt so, dass Sie dem Kunden gegenüber keine Garantie für die Absetzbarkeit Ihrer Leistungen übernehmen!

Ihre Kollegen warnen Sie vor schwarzen Schafen

Der Internet-Dienstleister behappy24
hat einen interessanten Service für
Handwerksunternehmer gestartet: ein
Schuldnerregister, in dem die teilnehmenden
Betriebe säumige Zahler und
andere schwarze Schafe unter ihren
Kunden angeben.
Die Mitgliedsbetriebe können, bevor sie
den Auftrag eines neuen Kunden annehmen,
nachsehen, ob dieser im Register
genannt wird.Wenn ja: Auftrag ablehnen
oder nur gegen Vorkasse annehmen.
Das soll vor Zahlungsausfällen
schützen, die im Handwerk einer der
häufigsten Insolvenzgründe sind. Mit
einem 4-wöchigen Gastzugang können
Sie den Service kostenlos testen; danach
liegt der Jahrespreis bei 129 € + MwSt.
Sobald Sie selbst 3 säumige Zahler gemeldet
haben, bekommen Sie 45 € gutgeschrieben.
www.behappy24.com

So bekommen Sie Ihre Schufa-Daten

Die Schufa, größte Auskunftei Deutschlands,
verfügt über 317 Mio Einzeldaten
zu 59 Mio Personen, die sie ihren Vertragspartnern
(z. B. Banken) zur Verfügung
stellt.Vielleicht auch über Sie?
Wenn Sie ein Personenunternehmen haben
und wissen wollen, was über Sie
und Ihren Betrieb gespeichert ist, können
Sie gegen eine Gebühr von 7,60 €
(Lastschrift) eine Selbstauskunft anfordern.
Und zwar entweder übers Internet unter
www.schufa.de (Wahl: zu Ihrer Eigenauskunft)
oder schriftlich beim Verbraucherservicezentrum
Bochum. Dort sollten
Sie zunächst telefonisch erfragen,
welche Angaben die Schufa dazu von
Ihnen braucht.Tel. (02 34) 97 610.

Kein Auskunftsrecht gegenüber Insolvenzverwalter

Die GmbH-Gesellschafter haben gegenüber Ihnen als Geschäftsführer ein umfassendes Informations- und Auskunftsrecht, auch außerhalb der Gesellschafterversammlung. Anders sieht es dagegen aus, wenn die GmbH Insolvenz anmelden musste. Der Insolvenzverwalter ist dann grundsätzlich nicht verpflichtet, den Gesellschaftern einer GmbH Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, die Zeiträume nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft betreffen. Grund: Das Informations- und Auskunftsrecht der Gesellschafter wird durch die Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber den Gläubigern überlagert. Hinzu kommt: Der Insolvenzverwalter ist dem Insolvenzgericht und der Gläubigerversammlung, aber nicht den einzelnen Gläubigern auskunftspflichtig (BayObLG, Urteil vom 08.04.2005, Az: 3Z BR 246/04).

Gewinntantieme darf bis zur Hälfte des Jahresüberschusses betragen

Wenn Sie Ihre GmbH erfolgreich managen, wollen Sie von diesem Erfolg auch persönlich profitieren - in barer Münze. Die meisten Geschäftsführer haben deshalb erfolgsabhängige Vergütungen vereinbart, oft in Form einer Gewinntantieme. Dazu hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal klargestellt: Gewinntantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen bis zu 50 % des Jahresüberschusses der GmbH betragen (BFH, 1.2.2006, Az: I B 99/05). Halten Sie diese Grenze unbedingt ein. Denn wenn Ihre Tantieme darüber hinausgeht, nimmt das Finanzamt unweigerlich eine verdeckten Gewinnausschüttung an.

Einpersonen-GmbH: Niederlegung der Geschäftsführung nur bei vorhandenem Nachfolger

Wenn die GmbH-Satzung nichts anderes vorsieht, dürfen Sie Ihr Amt als Geschäftsführer jederzeit niederlegen. In Einpersonen GmbHs ist das aber nicht immer möglich. Sie müssen mit der Amtsniederlegung zugleich einen neuen Geschäftsführer bestimmen. Das gilt auch, wenn Sie sich als Geschäftsführer einer GmbH selbst abberufen (OLG Zweibrücken, 15.2.2006, Az: 3 W 209/05). Die GmbH würde sonst handlungsunfähig.

Beschränkungen bei der Geschäftsführerbestellung gelten auch für Limiteds

Unternehmen in der Rechtsform einer Limited gelten hierzulande als wenig vertrauenswürdig. Den zweifelhaften Ruf haben der Limited vor allem Geschäftsführer beschert, die mit dieser Wahl der Rechtsform bewusst deutsche Gesetze umgehen wollen.
Aber: Eine ausländische Rechtsform entbindet den Geschäftsführer nicht vom deutschen Recht. Deshalb darf ein "director" (Geschäftsführer) einer englischen Limited auch nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen werden, wenn ihm eine Gewerbeerlaubnis verweigert wurde (OLG Dresden, 7.2.2006, Az: SS 955/05).

GmbH & Co. KG: Trotz Weiterleitung an die KG gilt die Stammeinlage an die Komplementär GmbH als geleistet

Eine Stammeinlage gilt nur als geleistet, wenn sie der GmbH tatsächlich zur Verfügung steht und nicht an den Gesellschafter zurück gezahlt wird. Sind Sie Kommanditist einer KG und Gesellschafter der Komplementär-GmbH, leisten Sie Ihre Einlage an die GmbH auch, indem Sie das Geld direkt an die KG zahlen und in der Bilanz der GmbH als Darlehen an die KG verbuchen.
GmbH und KG werden in einer GmbH & Co. KG als Einheit gesehen. Es bleibt also in der Gesellschaft und fließt nicht zurück an die Anteilseigner. Das hat das Oberlandesgericht Thüringen in einem aktuellen Urteil klargestellt (OLG Thüringen, 28.6.2006, Az: 6 U 717/05).

Kosten für Werbelackierung: Sofort abziehen statt abschreiben

Einem Unternehmer wollte das Finanzamt allen Ernstes vorschreiben, die Kosten für die Lackierung der Fahrzeuge seiner GmbH über die Nutzungsdauer abzuschreiben. In dem Unternehmen erhielten sämtliche Fahrzeuge nach der Anschaffung zu Werbezwecken eine einheitliche Farbe. Das Finanzamt bestand darauf, dass es sich dabei um Herstellungskosten handle, weil die Fahrzeuge erst durch die Lackierung für die vorgesehene Nutzung fertiggestellt würden. Statt sofort wollte es die Kosten deshalb nur verteilt über 5 Jahre anerkennen. Das Finanzgericht München hat jedoch entschieden: Fahrzeuglackierungen sind Betriebsausgaben, die Sie sofort geltend machen dürfen (FG München, 10.05.2006, Az: 1 K 5521/04).

In welches Land gehen Deutsche zum Studieren?

Von deutschen Studenten legen 15 Prozent ein Gastsemester im Ausland ein, so der Deutsche Akademische Austauschdienst. Die beliebtesten Länder für einen solchen Aufenthalt sind laut Statistischem Bundesamt:
1. Großbritannien: 16,0 Prozent
2. USA: 12,5 Prozent
3. Niederlande: 11,8 Prozent
4. Schweiz: 10,3 Prozent
5. Österreich: 10,2 Prozent
6. Frankreich: 9,4 Prozent
7. Spanien: 7,2 Prozent
8. Schweden: 4,1 Prozent
9. Australien: 3,5 Prozent
10. China: 1,9 Prozent
Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Tel. 0611 75-1, Internet: http://www.destatis.de
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Täglich aktualisiert:
Sonntag, 1. August 2010 |
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