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Geld zurück bei mangelhafter Beratung
Sensationelles Urteil gegen unseriöse Methoden von Unternehmensberatern
Endlich hat ein Gericht Selbstständigen die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen völlig überteuerte und mangelhafte Unternehmensberatungen zu wehren. Bislang hatten die Gerichte sämtliche Klagen abgeblockt, die sich gegen Zahlungen für mangelhafte Beratungen richteten. Erstmals prüfte jetzt das Oberlandesgericht Celle die abgerechnete Beratungsleistung einer bundesweit tätigen Unternehmensberatung. Aufgrund eines Gutachtens kamen die Richter zu dem Schluss, dass die zu Beginn der Beratung erstellte Unternehmensanalyse für eine Gärtnerei "völlig wertlos" und die daraufhin geleistete Beratung viel zu teuer gewesen sei. Die Unternehmensberatung muss nun mehr als 7.000 € Beratungshonorar zurückzahlen (Oberlandesgericht Celle, 23.10.2003, Aktenzeichen: 16 U 199/02).
Haftungsausschlussklausel schützt nicht vor Mängelrüge
Unternehmensberater mussten solche Rückforderungen bisher nicht fürchten, wenn sie Ihre Kunden "deklaratorische Schuldanerkenntnisse" unterschreiben ließen. Diese finden sich in der Regel unter den wöchentlichen Abrechnungen, die die Mandanten unterschreiben. Sie lauten beispielsweise wie folgt: "Der Mandant erkennt diese Forderung der Höhe und dem Grunde nach an. Die Honorarforderungen sind zur Zahlung fällig und nicht bestritten." Damit schlossen Berater bislang spätere Mängelrügen aus. Nach dem Urteil der Celler Richter schützen solche Klauseln Berater jetzt nicht mehr vor Rückforderungen.
So wehren Sie sich gegen unseriöse Beratung
Scheuen Sie sich nicht, gegen offensichtlich schlechte Berater vorzugehen. Das Urteil zeigt, dass Sie durchaus eine Chance haben, Ihr Geld zurückzubekommen Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass Honorarforderungen überzogen waren. Besser ist es jedoch, Sie lassen es nicht so weit kommen.
Checkliste: Schlechte Beratung verhindern
- Lassen Sie sich Unternehmensberater von der KfW-Mittelstandsbank, der IHK oder Handwerkskammer empfehlen.
- Suchen Sie selbst, wählen Sie Berater die vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater als Unternehmensberater CMC/BDU" zertifiziert sind. Diese müssen u.a. Berufserfahrung nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden. Zertifizierte Berater dürfen ein Siegel des BDU z. B. auf ihrem Briefpapier führen.
- Adressen von zertifizierten Unternehmensberatern finden Sie unter www.bdu.de
- Vereinbaren Sie im Beratervertrag detailliert, welches Ziel die Beratung haben soll. Grenzen Sie dabei besonders den gewünschten Beratungsaufwand ein, indem Sie eine Obergrenze für Zeitaufwand und Kosten festlegen.
- Achten Sie darauf, dass die Beratung die Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums erfüllt. Dazu schreiben Sie im Beratervertrag fest, dass der Berater
- die Situation Ihres Unternehmens oder mindestens das zu lösende Problem analysiert und Schwachstellen ermittelt,
- konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt und
- Anleitungen zu deren Umsetzung in der Betriebspraxis gibt.
So schützen Sie sich nicht nur vor unseriösen Methoden, sondern haben auch noch die Möglichkeit Zuschüsse für die Beratung bis zu 1.500 € zu beantragen.
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Täglich aktualisiert:
Sonntag, 1. August 2010 |
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