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Tipps & News aus unseren Fachbereichen:
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Rhetorik - Reden, Vorträge und Präsentationen
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6 Einstiege, die sofort zünden …

… stellt Ihnen der Neue Redenberater vor:
1. Stellen Sie den Vorteil Ihrer Rede für die Zuhörer heraus: "Sie erfahren heute, wie Ihre Webseite bei google auf einem der vorderen Plätze landet."
2. Starten Sie mit einer Frage: "Wissen Sie, wie viele Arbeitsstunden Ihr Unternehmen jeden Monat durch unnötige Besprechungen verliert?"
3. Beziehen Sie sich auf ein historisches Ereignis: "Warum ist heute ein besonderer Tag? Exakt vor 10 Jahren saßen hier 3 Frauen und …"
4. Zollen Sie Ihren Zuhörern Respekt: "Über 500 Jahre Erfahrung in Bildungsarbeit sind hier im Raum versammelt."
5. Beziehen Sie sich auf ein gemeinsames Erlebnis, an das jeder gern zurückdenkt: "Bei unserem Betriebsausflug im letzten Sommer …"
6. Erzeugen Sie ein Bild in den Köpfen Ihrer Zuhörer: "Stellen Sie sich vor, Sie wären auf einer einsamen Insel und sähen zum 1. Mal in Ihrem Leben einen PC. Setzen Sie dieses Bild im weiteren Verlauf Ihrer Rede öfter ein."
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Sekretariat, MS Office & Assistenz
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Punkten Sie mit Ihrer Sprache (II)

Achten Sie im Büro auf eine klare, zielgerichtete Sprache, rät Assistenz & Sekretariat inside:
• Relativieren Sie nicht: "Das ist gar nicht übel", "Die Idee ist nicht schlecht."
• Sagen Sie lieber: "Das finde ich gut", "Das ist wirklich eine hervorragende Idee."
• Unterlassen Sie Killerphrasen: "Brauchen Sie sonst noch etwas?", "Haben Sie alles richtig verstanden?"
• Sagen Sie lieber: "Was kann ich sonst noch für Sie tun?", "Konnte ich diesen Punkt hinreichend erläutern?"
• Sagen Sie nicht immer 'ich': "Ich schicke Ihnen …", "Ich bin sicher …".
• Sagen Sie lieber: "Sie erhalten …", "Sie können sich darauf verlassen."
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Vermeiden Sie diese 7 Fehler bei Ihrer Tischrede …

… mahnt der Neue Redenberater:
1. Stimmen Sie vorher Zeitpunkt und Dauer der Rede mit dem Servicepersonal ab. Es wäre schade, wenn die Tischgemeinschaft ungeduldig auf die im Hintergrund wartenden Teller starren müsste, statt Ihnen zuzuhören.
2. Sprechen Sie nie vor hungrigen Gästen. Sprechen Sie frühestens nach der Vorspeise und spätestens während des Kaffees.
3. Ersparen Sie Ihren Zuhörern, sich die Hälse zu verrenken. Bei größerem Gästekreis: Begeben Sie sich an einen zentralen, gut einsehbaren Standort.
4. Verschanzen Sie sich nie hinter einem Stuhl. Das verrät Unsicherheit.
5. Stehen Sie gerade, schauen Sie freundlich in die komplette Runde.
6. Schlagen Sie nicht mit einem Messer ans Glas! Das haben Sie nicht nötig. Ein guter Redner erhebt seine Stimme - schon ist das Publikum ganz Ohr.
7. Sprechen Sie nicht länger als 5 Minuten. Lassen Sie nichts für diesen Anlass und Gästekreis Wesentliches aus. Doch verzichten Sie auf Detailtreue!

Weitere wichtigsten Kriterien eines guten Internet-Textes …

… nennt Ihnen der Brief-Berater:
• Fachwörter bei Endverbrauchern vermeiden, andernfalls erklären.
• Themen ordnen.
• Logische Verknüpfung der Themen.
• Eindeutige Linktexte: Statt "zurück" oder "vor" geben Sie lieber konkret das Stichwort der vorherigen beziehungsweise der nächsten Seite an, zum Beispiel "Startseite", "Preise".
• Geläufige Stichwörter verwenden, keine abstrakten Suchbegriffe.
• Keine Produktnamen als Linktext einsetzen, lieber den Nutzen nennen.
• Bei Firmenporträts pro Jahreszahl höchstens 3 kurze Sätze. Geschichten oder Anekdoten lieber auf einer Extraseite hinterlegen, die der Leser über einen Link - beispielsweise "Anekdote" - findet.
• Ganz wichtig: Testen Sie Ihre Seiten, indem Sie diagonal lesen: von links oben nach rechts unten; von rechts oben nach links unten. Haben Sie jetzt so alle Informationen gefunden, die Sie dem Leser bieten wollen?
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Dürfen Passivraucher kündigen?

Die gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen sind wissenschaftlich nachgewiesen - und rechtfertigen sogar die Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses. So hat jetzt das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem arbeitsrechtlichen Fall entschieden. Die Richter gaben einem Mann Recht, der seine Stelle gekündigt hatte, weil sein Chef das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und ihn somit nicht ausreichend vor den paffenden Kollegen geschützt hatte. Bekräftigt wurde das Urteil mit einer Weisung an die Arbeitsagentur: Die Behörde darf in diesem Fall keine Sperrzeit wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund verhängen.
Hessisches Landessozialgericht, Az. L 6 AL 24/05

Kampagnen, die Ihnen Spender und Sponsoren einbringen (I)…

… schlägt Ihnen das Handbuch für den Vereinsvorsitzenden vor:
• Antwort- oder Bestellkarten: Nehmen Sie in Ihre Flyer, Broschüren und andere Printprodukte nach Möglichkeit Antwort- oder Bestellkarten auf, mit denen zusätzliche Informationen angefordert werden können.
• Beratungsangebote: Bieten Sie Beratungen zu den Leistungen Ihres Vereins an. Freilich müssen sich Interessenten wegen einer Terminabsprache - in Ihrem Verein oder in häuslicher Umgebung - mit Ihnen in Verbindung setzen.
• Coupons: Arbeiten Sie immer da, wo es geht, mit Antwort-, Bestell-, Gratis- oder Rabattcoupons.
• Events und andere Veranstaltungen: Versuchen Sie, mit Reservierungen, Vorzugskarten oder anderen Ideen Adressen zu erhalten.
• Fahrten und Reisen: Wenn Sie attraktive Ziele und günstige Preise haben, können Sie sehr viele Adressen von Privatpersonen sammeln. Über die Anforderung von "näheren Infor¬mationen" erhalten Sie zudem die Adressen von Personen, die später nicht buchen.

Wiederholte Ansparabschreibung nur mit plausibler Begründung

Wenn Ihre GmbH für ein Wirtschaftsgut eine Ansparabschreibung bildet, aber doch nicht investiert, dürfen Sie für dasselbe Wirtschaftsgut nicht ohne Weiteres erneut eine Ansparabschreibung ansetzen. Das Finanzamt darf die Anerkennung der wiederholten Ansparabschreibung von einer plausiblen Begründung abhängig machen (Bundesfinanzhof, 6.9.2006, Aktenzeichen: XI R 28/05).
Das bedeutet für Sie: Bei der ersten Ansparabschreibung für ein Wirtschaftsgut müssen Sie den Investitionszeitpunkt nicht genau benennen. Läuft dann aber die 2-Jahres-Frist ohne Investition ab, und haben Sie die Ansparabschreibung deshalb aufzulösen, brauchen Sie für die Neubildung eine schlüssige Begründung. Gute Chancen dürften Sie z. B. haben, wenn Sie vorrechnen können, dass Sie sich das Gut bisher noch nicht leisten konnten, was sich aber innerhalb der neuen Frist ändern wird – etwa weil Sie einen Großauftrag bekommen haben, der den Umsatz Ihrer GmbH deutlich erhöhen wird.
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Täglich aktualisiert:
Sonntag, 1. August 2010
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