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| Fördermittel | EÜR - Einnahmen- Überschuss-Rechnung |
Finanzamt | Mahnung | Werbung | Kredite | Firmenwagen absetzen |
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Sehr geehrte Selbstständige, sehr geehrter Selbstständiger, stellen Sie sich vor, es ist wieder ein Monat zu Ende und Sie studieren gerade Ihre Kontoauszüge. Lassen Sie mich raten, was jetzt passiert: Sie schauen sich Ihre Zahlungseingänge an und haben allen Grund zur Freude. Was da so hereinkommt, ist schon beachtlich. In manchen Monaten dürfte es das Gehalt eines Angestellten bei weitem übersteigen. Und Sie sind darauf zu Recht sehr, sehr stolz. Denn jeden Cent und jeden Euro davon haben Sie sich schwer erarbeitet. Und vor allem: Sie haben diesen Erfolg ganz allein sich selbst zu verdanken! Sie haben Ihre Geschäftsidee entwickelt, Ihre Existenz aufgebaut, jeden einzelnen Kunden gewonnen und Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gut vermarktet. Doch was davon bleibt wirklich übrig?Doch dann mischt sich plötzlich eine leichte Ernüchterung in Ihre Freude. Denn Sie fragen sich, wie viel von diesem schönen Geld am Ende wirklich Ihnen gehören wird. Was unter dem Strich übrig bleibt, wenn Sie erst Ihre Kosten abgezogen, Steuern und Versicherungen bezahlt haben. Und damit haben Sie den zentralen Punkt getroffen: Denn was letztlich zählt, ist Ihr Gewinn. Von ihm leben Sie, er definiert Ihren Lebensstandard und er bestimmt, ob Sie sich als Lohn für Ihre schwere Arbeit auch die schönen Dinge im Leben leisten können.
Das Erfolgs-Geheimnis heißt: Steigern Sie Ihren Gewinn, indem Sie
Das alles ist mindestens ebenso wichtig, wie den Umsatz zu erhöhen - und oft viel leichter zu erreichen. Doch so einfach es im Grunde ist: Viele Selbstständige vergessen das, weil sie sich im monatlichen Kontoauszug viel lieber die Zahlungseingänge als die Abbuchungen ansehen ... Aber Sie wissen es - sonst würden Sie diese Internet-Seite wohl kaum gefunden haben. Und deshalb sind auch Ihre Chancen, sich am Markt durchzusetzen und auch auf Dauer erfolgreich zu bleiben, ausgezeichnet. Alles, was Sie jetzt noch brauchen, um ab sofort erfolgreich Steuern zu sparen und Kosten zu senken, sind konkrete Tipps und Hilfen, die Ihnen zeigen, wie das in der Praxis funktioniert, was Sie konkret tun können, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Steigern Sie Ihren Gewinn mit „selbstständig heute“!Das alles finden Sie in „selbstständig heute“ , dem Beraterbrief für Ihren unternehmerischen Erfolg. Denn „selbstständig heute“ setzt genau da an, wo sich viele Beratungsbücher und -broschüren gern „vornehm zurückhalten“ und Sie mit allgemein gehaltenen Hinweisen letztlich doch allein lassen: bei Ihrer tagtäglichen Praxis, im Alltag Ihrer Selbstständigkeit, bei den offenen Fragen und konkreten Problemen. Für die bekommen Sie in „selbstständig heute“ jederzeit handfeste, greifbare und direkt umsetzbare Antworten und Lösungen. Erprobte Praxis-Anleitungen, Checklisten, Musterformulierungen, spezielle Tipps ausgewiesener Experten und sorgfältig aufbereitete Übersichten bringen Ihnen sofortigen Nutzen und sparen Ihnen Arbeit, Zeit und Geld. Und zwar immer auf dem neuesten Stand. Das ist ganz besonders wichtig, weil sich - gerade im Steuerrecht - die Gesetzgebung ständig ändert, immer wieder neue Gerichtsurteile ergehen und Sie sich deshalb unmöglich auf den Stand „von vor 12 Monaten“ verlassen können. Auch jetzt sind wieder zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die Sie unbedingt kennen müssen, um keine Nachteile zu erleiden.
Ich habe dafür exklusiv auf dieser Internet-Seite schon einmal 7 Top-Tipps aus „selbstständig heute“ für Sie ausgewählt und zusammengestellt. Gewissermaßen als Kostprobe, damit Sie sich jetzt gleich Ihr eigenes Bild machen und den Nutzen von „selbstständig heute“ direkt erleben können. Alle 7 Tipps haben etwas gemeinsam: Sie bringen oder sparen Ihnen bares Geld. Ganz gleich, ob Sie gerade Hilfe und Informationen zu Mahnung oder Fördermittel, Firmenwagen oder Werbung, Finanzamt oder KfW suchen: „selbstständig heute“ bringt das Thema auf den Punkt und zeigt Ihnen, wie Sie am meisten profitieren. Lesen Sie, und probieren Sie es aus! Und wenn Sie dann sagen: „Ja, das gefällt mir, das bringt mir viel, davon möchte ich mehr!“ - dann fordern Sie einfach per Mausklick Ihre kostenlose Probeausgabe von „selbstständig heute“ an. Mit noch mehr wertvollen Tipps, Anleitungen, praxiserprobten Checklisten und ganz aktuellen Meldungen und Informationen, von denen Sie sofort profitieren werden.
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| 1. | Damit Ihr häusliches Arbeitszimmer „Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit“ ist, müssen Sie sich nicht den ganzen Tag dort aufhalten. Entscheidend ist: Sie üben dort den prägenden Teil Ihrer Tätigkeit aus und erbringen dort die entscheidenden Leistungen. |
| 2. | Die eingeschränkte Absetzbarkeit gilt nur für Räume, die (a) als Büroraum genutzt werden und (b) zur so genannten häuslichen Sphäre gehören. |
| 3. | Arbeitsmittel können Sie in jedem Fall absetzen: Egal, ob das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer anerkennt, können Sie Arbeitsmittel „von A bis Z“ voll absetzen, also zum Beispiel: |

Als Steuerzahler haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte des Finanzamts zu einem geplanten steuerlichen Sachverhalt. An diese Auskunft ist das Finanzamt gebunden - selbst dann, wenn sie sich später als falsch herausstellen sollte.
Der Vorteil: Sie tragen kein Risiko, wenn Sie im Vertrauen auf eine solche verbindliche Auskunft bestimmte Sachverhalte steuerlich gestalten.
Aber: Für die Erteilung einer solchen verbindlichen Auskunft dürfen die Finanzämter Gebühren verlangen - und zwar nicht zu knapp. Denn die Gebühren richten sich - wie bei einem Gerichtsprozess - nach dem so genannten Gegenstandswert, also dem Wert des Sachverhalts, um den es geht.
Bei einem Gegenstandswert
Diese Auskünfte bekommen Sie nach wie vor gebührenfrei vom Finanzamt:

Verhindern Sie, in einen finanziellen Engpass zu geraten, nur weil Kunden Rechnungen nicht pünktlich zahlen. Mit einem Erinnerungsanruf erreichen Sie oft schnell und einfach Ihr Ziel.
„selbstständig heute“ hat die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung entwickelt, wie Sie dabei am besten vorgehen:
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Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor: Legen Sie sich vorher Ihre Strategie zurecht. Wenn Sie z. B. eine Ratenzahlung akzeptieren würden, entscheiden Sie, wie viele Raten Sie höchstens zulassen möchten. Überlegen Sie auch, wie Sie auf Ausweichmanöver des Kunden antworten:
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Stellen Sie eine Einstiegsfrage: Zum Beispiel: „Ich habe am … Ihr PC-Netzwerk erweitert. Wie sind Sie damit zufrieden?“ So geben Sie Ihrem Kunden die Gelegenheit, sich zu erinnern. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Frage nicht mit „ja“ oder „nein“ beantworten lässt. Sagen Sie dann, warum Sie anrufen: „Unsere Rechnung ist überfällig, bislang ist die Zahlung noch nicht eingegangen. Ich möchte prüfen, woran es liegt.” |
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Demonstrieren Sie durch Ihr Auftreten Stärke: Sprechen Sie klar und deutlich, in angemessener Lautstärke. Und vor allem: Formulieren Sie verbindlich, also statt „Wir sollten …“: „Wir machen es so…“ Treffen Sie klare Vereinbarungen: „Bis wann genau kann ich mit Ihrer Zahlung rechnen? Was tun wir, wenn die Zahlung bis dahin nicht eingeht?“ |
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Bringen Sie das Gespräch gekonnt zum Abschluss: Fassen Sie die Ergebnisse kurz zusammen und schicken Sie dem Kunden eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Fax. Bedanken Sie sich für die Kooperation. Ein freundlicher Ton erhöht die Zahlungsbereitschaft. |

Ein Standard-Werbebrief enthält ein Anschreiben, eine kleine Broschüre („Flyer“) und - ganz wichtig - ein Antwortelement (z. B. eine Postkarte).
Überprüfen Sie Ihren Brief mit der folgenden Checkliste aus „selbstständig heute“ , um den Erfolg Ihres Werbebriefes ganz gezielt zu steigern:
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Zielen Sie genau auf einen bestimmten Kundenkreis? Nur wenn Sie eine konkrete Zielgruppe ausgewählt haben, können Sie für diese ein passendes und damit interessantes Angebot zuschneiden.
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Haben Sie sich für EIN Thema entschieden?
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Ist Ihr Werbebrief wie ein Verkaufsgespräch aufgebaut?
Auf jede dieser Fragen muss Ihr Brief klare und überzeugende Antworten geben.
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Haben Sie den Nutzen für Ihre Leser in den Vordergrund gestellt?
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Haben Sie persönlich und einfach formuliert?
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Der Staat bietet Ihnen über die KfW-Mittelstandsbank zahlreiche Förderprogramme in Form von Darlehen an. Die Zinsen und sonstigen Konditionen sind meist deutlich günstiger als bei normalen Bankkrediten.
Zudem werden einige dieser Förderdarlehen wie Eigenkapital behandelt. Vorteil: So bekommen Sie damit nicht nur zusätzliches Kapital, sondern stärken gleichzeitig den Eigenkapitalanteil Ihres Betriebs. Das verbessert Ihre Kreditwürdigkeit.
KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank. Als Beispiele finden Sie hier eine Übersicht über zwei aktuelle Programme speziell für junge Unternehmer. Die Tabelle ist ein Auszug aus einem ausführlichen Beitrag in „selbstständig heute“ :
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Programm |
geeignet für |
Merkmale |
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KfW-Startgeld |
Existenzgründer von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von 3 Jahren der Selbstständigkeit, die bis zu 50.000 Euro benötigen |
Mehrere Gründer können jeweils den Höchstbetrag ausschöpfen; bis 2 Jahre tilgungsfrei; Sondertilgung kostenfrei möglich |
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ERP-Kapital für Gründung |
Existenzgründer bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme für Maßnahmen zur Markterschließung, Investitionen in Betriebsausstattung, Warenlager, Grundstücke, Gebäude und Kauf eines Betriebs |
Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis:höchstens 500.000 Euro; persönliche Haftung des Antragstellers; ggf. Mithaftung des Ehepartners; Laufzeit 15 Jahre; 7 Jahre tilgungsfrei |
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KfW-Sonderprogramm 2009 |
Kleine und mittelständische Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Bankdarlehen für Investitionen oder bei Liquiditätsbedarf zu bekommen. |
Kredite zur 100 %igen Finanzierung von Investitionen bzw. zur Aufstockung der Liquidität; Laufzeit bis 8 Jahre (Investitionen) bzw. 5 Jahre (Betriebsmittelkredit); Fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit; Vergabe ist für Hausbanken attraktiv, weil sie bei einem Ausfall nur zu 10 % selbst haften müssen. |
Beachten Sie: Bei Förderkrediten der KfW-Mittelstandsbank gibt es besondere Vergünstigungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern. In dem so genannten KMU-Fenster gibt es unter anderem einen Zinsabschlag bei den Programmen KfW-Unternehmerkredit, Unternehmerkapital, ERP-Regionalprogramm und ERP-Innovationsprogramm.
Beispiel: Ein Tischlerbetrieb im Kreis Ilmenau (Thüringen) möchte einen Förderkredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren aus dem ERP-Regionalförderprogramm beantragen. Der Betrieb hat 5 Mitarbeiter und liegt in einem bevorzugten Fördergebiet (A-Fördergebiet). Weil es sich um einen Kleinstbetrieb handelt, wird jedoch ein Zinsabschlag von 0,25 Prozentpunkten festgelegt. Beträgt der normale Zinssatz z.B. 5,04 % eff. p.a. wird er auf lediglich 4,89 % eff. p.a. verringert.

Wenn Sie Ihren Wagen nur zwischen 10 und 50% beruflich nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil konkret nachweisen. In Höhe dieses Anteils fallen dann Steuern auf die jährlichen PKW-Kosten an.
Pauschal nach der 1%-Methode versteuern dürfen Sie nur, wenn der betriebliche Nutzungsanteil über 50% liegt.
Doch wie ermitteln Sie den privaten Anteil? In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass Sie den Anteil der privaten Nutzung „schätzen“ sollen. Die Schätzung darf natürlich nicht willkürlich sein, aber ein Fahrtenbuch ist auch nicht vorgeschrieben.
„selbstständig heute“ rät: Es genügt, wenn Sie sämtliche betriebliche Fahrten, z. B. durch Reisekostenaufstellungen, Kilometerabrechnungen, Terminkalender oder sonstige Abrechnungsunterlagen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten dokumentieren und von den insgesamt in diesem Zeitraum gefahrenen Kilometern abziehen.
Beispiel: Für den Geschäftswagen eines Selbstständigen fallen jährliche Kosten in Höhe von 3.700 € an. Er fährt von April bis Juni 600 Kilometer mit seinem Pkw. 200 Kilometer entfallen auf geschäftliche Fahrten. Das dokumentiert er für diesen Zeitraum in einer Kladde. Der private Nutzungsanteil errechnet sich so:
| Insgesamt gefahrene Kilometer: | 600km |
| — geschäftlich gefahrene Kilometer | 200km |
| = privater Nutzungsanteil | 400km (= 66%) |
Den privaten Nutzungsanteil setzt der Selbstständige für das gesamte Jahr an. Daraus ergibt sich ein zu versteuernder Betrag von
(3.700 € x 66 %=) 2.442 €.
![]() Sebastian Jördens Chefredakteur von „selbstständig heute“ |
7-mal haben Sie sich jetzt davon überzeugt, wie Sie mit „selbstständig heute“ Kosten senken, Steuern sparen - und dadurch Ihren Gewinn steigern können. 7-mal haben Sie von konkreten und präzisen Anleitungen, Checklisten und Lösungen profitiert. 7-mal haben aktuelle Tipps Sie auf den neuesten Stand gebracht.
Wollen Sie darauf im nächsten Monat etwa wieder verzichten? Wieder jedes Mal viel Zeit und Mühe aufwenden, um wichtige Tipps und Informationen zu finden? Und wollen Sie wirklich riskieren, nicht auf dem neuesten Stand zu sein - und dadurch Geld zu verlieren?
Als Chefredakteur von „selbstständig heute“ kann ich mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.
Denn Sie wissen ja: Kosten senken, Steuern sparen, Gewinne steigern - das sind nun wirklich Dauerthemen für jeden, der sich als Selbstständiger um seine Zukunft keine Sorgen machen und es sich richtig gut gehen lassen will.
Und mit „selbstständig heute“ bekommen Sie die Tipps und Lösungen, die Sie dazu brauchen, immer brandaktuell direkt ins Haus: kompakt, prägnant und übersichtlich auf 8 Seiten zusammenstellt.
So brauchen Sie pro Monat nur 15 Minuten, um wirksam in Ihren Erfolg zu investieren und im Wettbewerb die Nase immer vorn zu haben!
Deshalb schlage ich Ihnen vor - und, sich die Praxis-Lösungen und geldwerten Informationen von „selbstständig heute“ auf Dauer zu sichern.
Und wie? Das ist heute mein 8. kostenloser Tipp für Sie:
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So erhalten Sie noch einmal viele weitere kostenlose Tipps und können sich in aller Ruhe entscheiden.
Ich freue mich schon jetzt darauf, Sie als Leser zu begrüßen und wünsche Ihnen mit „selbstständig heute“ viel Erfolg und ständig steigende Gewinne!

Sebastian Jördens
Chefredakteur „selbstständig heute“
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