Steuern sparen, Kosten senken,
mehr verdienen:
  7 kostenlose Tipps aus  
„selbstständig heute“


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Fördermittel EÜR - Einnahmen-
Überschuss-Rechnung
Finanzamt Mahnung Werbung Kredite Firmenwagen absetzen

Sehr geehrte Selbstständige, sehr geehrter Selbstständiger,

stellen Sie sich vor, es ist wieder ein Monat zu Ende und Sie studieren gerade Ihre Kontoauszüge. Lassen Sie mich raten, was jetzt passiert: Sie schauen sich Ihre Zahlungseingänge an und haben allen Grund zur Freude. Was da so hereinkommt, ist schon beachtlich. In manchen Monaten dürfte es das Gehalt eines Angestellten bei weitem übersteigen.

Und Sie sind darauf zu Recht sehr, sehr stolz. Denn jeden Cent und jeden Euro davon haben Sie sich schwer erarbeitet. Und vor allem: Sie haben diesen Erfolg ganz allein sich selbst zu verdanken! Sie haben Ihre Geschäftsidee entwickelt, Ihre Existenz aufgebaut, jeden einzelnen Kunden gewonnen und Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gut vermarktet.

Doch was davon bleibt wirklich übrig?

Doch dann mischt sich plötzlich eine leichte Ernüchterung in Ihre Freude. Denn Sie fragen sich, wie viel von diesem schönen Geld am Ende wirklich Ihnen gehören wird. Was unter dem Strich übrig bleibt, wenn Sie erst Ihre Kosten abgezogen, Steuern und Versicherungen bezahlt haben.

Und damit haben Sie den zentralen Punkt getroffen: Denn was letztlich zählt, ist Ihr Gewinn. Von ihm leben Sie, er definiert Ihren Lebensstandard und er bestimmt, ob Sie sich als Lohn für Ihre schwere Arbeit auch die schönen Dinge im Leben leisten können.

Und genau hier, bei Ihrer Fähigkeit, aus Ihrem Umsatz möglichst viel Gewinn herauszuholen, entscheidet sich auch, wie erfolgreich Sie als Selbstständiger sein werden.

Das Erfolgs-Geheimnis heißt: Steigern Sie Ihren Gewinn, indem Sie

Kosten drücken Steuern sparen kosteneffizient werben und günstig finanzieren.

Das alles ist mindestens ebenso wichtig, wie den Umsatz zu erhöhen - und oft viel leichter zu erreichen.

Doch so einfach es im Grunde ist: Viele Selbstständige vergessen das, weil sie sich im monatlichen Kontoauszug viel lieber die Zahlungseingänge als die Abbuchungen ansehen ...

Aber Sie wissen es - sonst würden Sie diese Internet-Seite wohl kaum gefunden haben. Und deshalb sind auch Ihre Chancen, sich am Markt durchzusetzen und auch auf Dauer erfolgreich zu bleiben, ausgezeichnet.

Alles, was Sie jetzt noch brauchen, um ab sofort erfolgreich Steuern zu sparen und Kosten zu senken, sind konkrete Tipps und Hilfen, die Ihnen zeigen, wie das in der Praxis funktioniert, was Sie konkret tun können, welche Möglichkeiten Sie nutzen können.

Steigern Sie Ihren Gewinn mit „selbstständig heute“!

Das alles finden Sie in selbstständig heute“ , dem Beraterbrief für Ihren unternehmerischen Erfolg. Denn „selbstständig heute“ setzt genau da an, wo sich viele Beratungsbücher und -broschüren gern „vornehm zurückhalten“ und Sie mit allgemein gehaltenen Hinweisen letztlich doch allein lassen: bei Ihrer tagtäglichen Praxis, im Alltag Ihrer Selbstständigkeit, bei den offenen Fragen und konkreten Problemen.

Für die bekommen Sie in selbstständig heute“ jederzeit handfeste, greifbare und direkt umsetzbare Antworten und Lösungen. Erprobte Praxis-Anleitungen, Checklisten, Musterformulierungen, spezielle Tipps ausgewiesener Experten und sorgfältig aufbereitete Übersichten bringen Ihnen sofortigen Nutzen und sparen Ihnen Arbeit, Zeit und Geld.

Und zwar immer auf dem neuesten Stand. Das ist ganz besonders wichtig, weil sich - gerade im Steuerrecht - die Gesetzgebung ständig ändert, immer wieder neue Gerichtsurteile ergehen und Sie sich deshalb unmöglich auf den Stand „von vor 12 Monaten“ verlassen können. Auch jetzt sind wieder zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die Sie unbedingt kennen müssen, um keine Nachteile zu erleiden.

Doch am besten, Sie überzeugen sich jetzt ganz einfach selbst davon, wie effektiv und einfach Sie mit selbstständig heute“ Ihren Erfolg sichern - und Ihren Gewinn erheblich steigern können!

Ich habe dafür exklusiv auf dieser Internet-Seite schon einmal 7 Top-Tipps aus „selbstständig heute“ für Sie ausgewählt und zusammengestellt. Gewissermaßen als Kostprobe, damit Sie sich jetzt gleich Ihr eigenes Bild machen und den Nutzen von selbstständig heute“ direkt erleben können.

Alle 7 Tipps haben etwas gemeinsam: Sie bringen oder sparen Ihnen bares Geld. Ganz gleich, ob Sie gerade Hilfe und Informationen zu Mahnung oder Fördermittel, Firmenwagen oder Werbung, Finanzamt oder KfW suchen: selbstständig heute“ bringt das Thema auf den Punkt und zeigt Ihnen, wie Sie am meisten profitieren.

Lesen Sie, und probieren Sie es aus! Und wenn Sie dann sagen: „Ja, das gefällt mir, das bringt mir viel, davon möchte ich mehr!“ - dann fordern Sie einfach per Mausklick Ihre kostenlose Probeausgabe von „selbstständig heute“ an. Mit noch mehr wertvollen Tipps, Anleitungen, praxiserprobten Checklisten und ganz aktuellen Meldungen und Informationen, von denen Sie sofort profitieren werden.


7 Tipps, mit denen Sie jetzt sofort

  • Kosten senken
  • Steuern sparen
  • wirksamer werben
  • günstiger finanzieren



Fördermittel:
Sichern Sie sich bis zu 4.500 € Zuschuss für Unternehmensberatungen

Unternehmensberatungen sind teuer. Keine Frage. Aber die Ausgaben machen sich schnell bezahlt, wenn Sie mit dem Berater z. B. eine Marketingkampagne entwickeln, die Ihnen zahlreiche Kunden bringt.

Und: Wenn Sie Ihr Unternehmen vor nicht länger als 5 Jahren gegründet haben, können Sie mit dem "Gründercoaching Deutschland" einen Zuschuss zu den Kosten für eine professionelle Unternehmensberatung beantragen.

Gefördert werden betriebliche Beratungen und Coachings für eine Dauer von bis zu 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt

  • In Westdeutschland und Berlin 50 % der Beratungskosten von bis zu 6.000 € – also bis zu 3.000 €
  • In Ostdeutschland sogar 75 % der Beratungskosten von bis zu 6.000 € – also bis zu 4.500 €.

Bezuschusst werden allerdings nur Leistungen von Beratern, die in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind. Weitere Informationen zur Beratungsförderung bekommen Sie bei der KfW-Mittelstandsbank (www.kfw-mittelstandsbank.de)

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EÜR "Einnahmen-Überschuss-Rechnung":
Wie Sie auch 2009 noch mit Ihrem Arbeitszimmer Steuern sparen

Zuerst die schlechte Nachricht: Sie können ein Arbeitszimmer in Ihrer Mietwohnung oder in Ihrem eigenen Haus nur unbeschränkt von der Steuer absetzen, wenn dieses häusliche Arbeitszimmer „der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit“ ist. Das ist bei kaum einem Selbstständigen der Fall.

Doch selbstständig heute“ zeigt Ihnen, wie Sie trotzdem Steuern sparen können:

1.

Damit Ihr häusliches Arbeitszimmer „Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit“ ist, müssen Sie sich nicht den ganzen Tag dort aufhalten. Entscheidend ist: Sie üben dort den prägenden Teil Ihrer Tätigkeit aus und erbringen dort die entscheidenden Leistungen.

Es kann sich also durchaus lohnen, dem Finanzamt Ihre Tätigkeit ausführlich zu beschreiben und dabei die Schwerpunkte hervorzuheben. Aber: Nicht mogeln! Denn Ihre Angaben werden vom Finanzamt geprüft.

2.

Die eingeschränkte Absetzbarkeit gilt nur für Räume, die (a) als Büroraum genutzt werden und (b) zur so genannten häuslichen Sphäre gehören.

Also: Lagerräume, Tonstudios, Werkstätten oder separat angemietete Räume außerhalb Ihrer Wohnung sind nach wie vor voll absetzbar.

3.

Arbeitsmittel können Sie in jedem Fall absetzen: Egal, ob das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer anerkennt, können Sie Arbeitsmittel „von A bis Z“ voll absetzen, also zum Beispiel:

Aktenvernichter Bürostuhl Computer Drucker Monitor Regale Schreibtisch Zeitschriften (nur Fachliteratur, wie z. B. selbstständig heute“ )

Das klappt sogar dann, wenn Sie gar kein separates Arbeitszimmer haben, sondern z. B. nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer.

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Finanzamt:
Vorsicht, Gebühren-Falle! Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts kann teuer werden!

Als Steuerzahler haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte des Finanzamts zu einem geplanten steuerlichen Sachverhalt. An diese Auskunft ist das Finanzamt gebunden - selbst dann, wenn sie sich später als falsch herausstellen sollte.

Der Vorteil: Sie tragen kein Risiko, wenn Sie im Vertrauen auf eine solche verbindliche Auskunft bestimmte Sachverhalte steuerlich gestalten.

Aber: Für die Erteilung einer solchen verbindlichen Auskunft dürfen die Finanzämter Gebühren verlangen - und zwar nicht zu knapp. Denn die Gebühren richten sich - wie bei einem Gerichtsprozess - nach dem so genannten Gegenstandswert, also dem Wert des Sachverhalts, um den es geht.

Bei einem Gegenstandswert

  • bis 5.000 Euro sind 121 Euro an Gebühren fällig
  • bis 10.000 Euro betragen die Gebühren 196 Euro
  • bis 50.000 Euro kann das Finanzamt 427 Euro verlangen.

Diese Auskünfte bekommen Sie nach wie vor gebührenfrei vom Finanzamt:

  1. Verbindliche Zusage nach einer Außenprüfung
    Findet bei Ihnen eine Betriebsprüfung statt, können Sie sich im Anschluss gebührenfrei verbindlich zusagen lassen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird (§§ 204 AO ff.). Eine solche Zusage müssen Sie schriftlich beantragen.
  2. Auskunft bei Lohnsteuerfragen
    Um Zweifel über die Besteuerung von Arbeitslohn auszuräumen, können Sie beim Finanzamt eine sogenannte Anrufungsauskunft beantragen (§ 42 e EStG). Die Auskunft ist kostenlos.
  3. Unverbindliche Auskünfte
    Für alle Fragen, die Sie beim Finanzamt unverbindlich schriftlich oder per Telefon stellen, zahlen Sie ebenfalls keine Gebühren. Allerdings können Sie sich auf die Auskünfte bei Zweifeln auch nicht berufen.

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Mahnung:
Wie Sie mit einem Anruf schneller an Ihr Geld kommen

Verhindern Sie, in einen finanziellen Engpass zu geraten, nur weil Kunden Rechnungen nicht pünktlich zahlen. Mit einem Erinnerungsanruf erreichen Sie oft schnell und einfach Ihr Ziel.

selbstständig heute“ hat die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung entwickelt, wie Sie dabei am besten vorgehen:

1.

Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor: Legen Sie sich vorher Ihre Strategie zurecht. Wenn Sie z. B. eine Ratenzahlung akzeptieren würden, entscheiden Sie, wie viele Raten Sie höchstens zulassen möchten.

Überlegen Sie auch, wie Sie auf Ausweichmanöver des Kunden antworten:

  • Wenn Ihr Kunde sagt: „Ich habe keine Rechnung bekommen.“
    antworten Sie sofort: „Ich faxe Ihnen die Rechnung sofort noch einmal zu.“

  • Wenn Ihr Kunde sagt: „Die Zahlungsfreigabe fehlt.“
    antworten Sie sofort: „Wer kann die Zahlung freigeben? Verbinden Sie mich bitte mit Herrn/Frau…“

2.

Stellen Sie eine Einstiegsfrage: Zum Beispiel: „Ich habe am … Ihr PC-Netzwerk erweitert. Wie sind Sie damit zufrieden?“ So geben Sie Ihrem Kunden die Gelegenheit, sich zu erinnern. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Frage nicht mit „ja“ oder „nein“ beantworten lässt.

Sagen Sie dann, warum Sie anrufen: „Unsere Rechnung ist überfällig, bislang ist die Zahlung noch nicht eingegangen. Ich möchte prüfen, woran es liegt.”

3.

Demonstrieren Sie durch Ihr Auftreten Stärke: Sprechen Sie klar und deutlich, in angemessener Lautstärke. Und vor allem: Formulieren Sie verbindlich, also statt „Wir sollten …“: „Wir machen es so…“

Treffen Sie klare Vereinbarungen: „Bis wann genau kann ich mit Ihrer Zahlung rechnen? Was tun wir, wenn die Zahlung bis dahin nicht eingeht?“

4.

Bringen Sie das Gespräch gekonnt zum Abschluss: Fassen Sie die Ergebnisse kurz zusammen und schicken Sie dem Kunden eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Fax. Bedanken Sie sich für die Kooperation. Ein freundlicher Ton erhöht die Zahlungsbereitschaft.

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Werbung:
So wird Ihr Werbebrief erfolgreich

Ein Standard-Werbebrief enthält ein Anschreiben, eine kleine Broschüre („Flyer“) und - ganz wichtig - ein Antwortelement (z. B. eine Postkarte).

Überprüfen Sie Ihren Brief mit der folgenden Checkliste aus selbstständig heute“ , um den Erfolg Ihres Werbebriefes ganz gezielt zu steigern:

1.

Zielen Sie genau auf einen bestimmten Kundenkreis?
Werbliche Rundumschläge kosten nur Geld, bringen aber wenig, weil niemand sich speziell angesprochen fühlt. Überlegen Sie also vorher genau, auf welchen Kundenkreis Sie abzielen. Wollen Sie beispielsweise junge „Häuslebauer“ ansprechen oder ältere Umbauer und Renovierer?

Nur wenn Sie eine konkrete Zielgruppe ausgewählt haben, können Sie für diese ein passendes und damit interessantes Angebot zuschneiden.



2.

Haben Sie sich für EIN Thema entschieden?
Der Grundsatz ist ganz einfach: ein Brief - ein Thema. Sonst verwirren Sie Ihre Leser und verwischen Ihr Profil.



3.

Ist Ihr Werbebrief wie ein Verkaufsgespräch aufgebaut?
Überlegen Sie, welche Fragen sich der Leser stellt, z. B.:

Wer schreibt mir da? Warum schreibt er mir? Ist das Angebot interessant? Was soll ich tun?

Auf jede dieser Fragen muss Ihr Brief klare und überzeugende Antworten geben.



4.

Haben Sie den Nutzen für Ihre Leser in den Vordergrund gestellt?
Nur 30 % des Textes sollte von Ihnen handeln, 70 % vom Umworbenen und dessen Bedürfnissen.
Auch Ihre Leistung oder Ihr Produkt darf nicht den ersten Platz einnehmen. Denn: Kein Kunde kauft einen Schrank oder ein Auto - er kauft eine Lösung für ein Problem. Wenn die Biolacke für Ihre Möbel hochwertig oder die neuen Motoren sehr sparsam sind, dann „übersetzen“ Sie das immer in einen klaren Kunden-Nutzen, z. B.: Sie leben gesünder. Sie sparen Geld. Ihre Nachbarn werden Sie beneiden. Ihre Arbeit wird erleichtert.



5.

Haben Sie persönlich und einfach formuliert?
Eine namentliche Anrede ist ein Muss - und dank Serienbrieffunktion auch kein Problem.
Schreiben Sie so klar und einfach, wie Sie Ihre Leistung einem Laien erklären würden (es sei denn, Sie richten Ihren Brief ausschließlich an Fachleute).
Halten Sie Ihre Sätze kurz. Überlegen Sie bei jedem Komma, ob es nicht auch ein Punkt sein könnte.



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KfW:
Hier bekommen Sie günstige Kredite

Der Staat bietet Ihnen über die KfW-Mittelstandsbank zahlreiche Förderprogramme in Form von Darlehen an. Die Zinsen und sonstigen Konditionen sind meist deutlich günstiger als bei normalen Bankkrediten.

Zudem werden einige dieser Förderdarlehen wie Eigenkapital behandelt. Vorteil: So bekommen Sie damit nicht nur zusätzliches Kapital, sondern stärken gleichzeitig den Eigenkapitalanteil Ihres Betriebs. Das verbessert Ihre Kreditwürdigkeit.

KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank. Als Beispiele finden Sie hier eine Übersicht über zwei aktuelle Programme speziell für junge Unternehmer. Die Tabelle ist ein Auszug aus einem ausführlichen Beitrag in selbstständig heute“ :

Programm

geeignet für

Merkmale

KfW-Startgeld

Existenzgründer von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von 3 Jahren der Selbstständigkeit, die bis zu 50.000 Euro benötigen

Mehrere Gründer können jeweils den Höchstbetrag ausschöpfen; bis 2 Jahre tilgungsfrei; Sondertilgung kostenfrei möglich

ERP-Kapital für Gründung

Existenzgründer bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme für Maßnahmen zur Markterschließung, Investitionen in Betriebsausstattung, Warenlager, Grundstücke, Gebäude und Kauf eines Betriebs

Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis:höchstens 500.000 Euro; persönliche Haftung des Antragstellers; ggf. Mithaftung des Ehepartners; Laufzeit 15 Jahre; 7 Jahre tilgungsfrei

KfW-Sonderprogramm 2009

Kleine und mittelständische Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Bankdarlehen für Investitionen oder bei Liquiditätsbedarf zu bekommen.

Kredite zur 100 %igen Finanzierung von Investitionen bzw. zur Aufstockung der Liquidität; Laufzeit bis 8 Jahre (Investitionen) bzw. 5 Jahre (Betriebsmittelkredit); Fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit; Vergabe ist für Hausbanken attraktiv, weil sie bei einem Ausfall nur zu 10 % selbst haften müssen.

Beachten Sie: Bei Förderkrediten der KfW-Mittelstandsbank gibt es besondere Vergünstigungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern. In dem so genannten KMU-Fenster gibt es unter anderem einen Zinsabschlag bei den Programmen KfW-Unternehmerkredit, Unternehmerkapital, ERP-Regionalprogramm und ERP-Innovationsprogramm.

Beispiel: Ein Tischlerbetrieb im Kreis Ilmenau (Thüringen) möchte einen Förderkredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren aus dem ERP-Regionalförderprogramm beantragen. Der Betrieb hat 5 Mitarbeiter und liegt in einem bevorzugten Fördergebiet (A-Fördergebiet). Weil es sich um einen Kleinstbetrieb handelt, wird jedoch ein Zinsabschlag von 0,25 Prozentpunkten festgelegt. Beträgt der normale Zinssatz z.B. 5,04 % eff. p.a. wird er auf lediglich 4,89 % eff. p.a. verringert.

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Firmenwagen absetzen:
So geht es für Sie am einfachsten

Wenn Sie Ihren Wagen nur zwischen 10 und 50% beruflich nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil konkret nachweisen. In Höhe dieses Anteils fallen dann Steuern auf die jährlichen PKW-Kosten an.

Pauschal nach der 1%-Methode versteuern dürfen Sie nur, wenn der betriebliche Nutzungsanteil über 50% liegt.

Doch wie ermitteln Sie den privaten Anteil? In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass Sie den Anteil der privaten Nutzung „schätzen“ sollen. Die Schätzung darf natürlich nicht willkürlich sein, aber ein Fahrtenbuch ist auch nicht vorgeschrieben.

selbstständig heute“ rät: Es genügt, wenn Sie sämtliche betriebliche Fahrten, z. B. durch Reisekostenaufstellungen, Kilometerabrechnungen, Terminkalender oder sonstige Abrechnungsunterlagen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten dokumentieren und von den insgesamt in diesem Zeitraum gefahrenen Kilometern abziehen.

Beispiel: Für den Geschäftswagen eines Selbstständigen fallen jährliche Kosten in Höhe von 3.700 € an. Er fährt von April bis Juni 600 Kilometer mit seinem Pkw. 200 Kilometer entfallen auf geschäftliche Fahrten. Das dokumentiert er für diesen Zeitraum in einer Kladde. Der private Nutzungsanteil errechnet sich so:

Insgesamt gefahrene Kilometer: 600km
— geschäftlich gefahrene Kilometer 200km
= privater Nutzungsanteil 400km (= 66%)

Den privaten Nutzungsanteil setzt der Selbstständige für das gesamte Jahr an. Daraus ergibt sich ein zu versteuernder Betrag von
(3.700 € x 66 %=) 2.442 €.

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Sie sehen: Es lohnt sich, „selbstständig heute“ zu lesen!


Sebastian Jördens
Chefredakteur von
selbstständig heute“

7-mal haben Sie sich jetzt davon überzeugt, wie Sie mit selbstständig heute“ Kosten senken, Steuern sparen - und dadurch Ihren Gewinn steigern können. 7-mal haben Sie von konkreten und präzisen Anleitungen, Checklisten und Lösungen profitiert. 7-mal haben aktuelle Tipps Sie auf den neuesten Stand gebracht.

Wollen Sie darauf im nächsten Monat etwa wieder verzichten? Wieder jedes Mal viel Zeit und Mühe aufwenden, um wichtige Tipps und Informationen zu finden? Und wollen Sie wirklich riskieren, nicht auf dem neuesten Stand zu sein - und dadurch Geld zu verlieren?

Als Chefredakteur von selbstständig heute“ kann ich mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.

Denn Sie wissen ja: Kosten senken, Steuern sparen, Gewinne steigern - das sind nun wirklich Dauerthemen für jeden, der sich als Selbstständiger um seine Zukunft keine Sorgen machen und es sich richtig gut gehen lassen will.

Und mit selbstständig heute“ bekommen Sie die Tipps und Lösungen, die Sie dazu brauchen, immer brandaktuell direkt ins Haus: kompakt, prägnant und übersichtlich auf 8 Seiten zusammenstellt.

So brauchen Sie pro Monat nur 15 Minuten, um wirksam in Ihren Erfolg zu investieren und im Wettbewerb die Nase immer vorn zu haben!

Deshalb schlage ich Ihnen vor - und, sich die Praxis-Lösungen und geldwerten Informationen von selbstständig heute“ auf Dauer zu sichern.

Und wie? Das ist heute mein 8. kostenloser Tipp für Sie:
Fordern Sie gleich hier Ihre kostenlose Probeausgabe von
selbstständig heute“ an, und testen Sie meinen Beraterbrief
30 Tage lang völlig GRATIS!

So erhalten Sie noch einmal viele weitere kostenlose Tipps und können sich in aller Ruhe entscheiden.

Ich freue mich schon jetzt darauf, Sie als Leser zu begrüßen und wünsche Ihnen mit selbstständig heute“ viel Erfolg und ständig steigende Gewinne!

Sebastian Jördens
Sebastian Jördens
Chefredakteur selbstständig heute“

PS: Bereits während Ihrer Testzeit können Sie die wertvollen Zusatzleistungen von selbstständig heute“ nutzen: Sie haben per Passwort Zugang zum gesamten Internet-Angebot und können mich in der Redaktionssprechstunde exklusiv für Leser direkt erreichen und mir Ihre speziellen Fragen stellen.

ich möchte ab sofort vom neuen Beraterbrief „selbstständig heute“ profitieren:
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Bitte senden Sie mir deshalb die nächste Ausgabe, die ich auf jeden Fall kostenlos behalten darf, umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile, erhalte ich 12 Ausgaben pro Jahr + 4 Spezial-Reporte von „selbstständig heute“ zum Preis von nur 14,95 EUR (zzgl. MwSt. und Versandkosten) pro Ausgabe. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit möglich.


Kostenloser Zusatz-Service: Bereits während dieses 30-Tage-GRATIS-Tests kann ich auch die Redaktionssprechstunde und den Internet-Service nutzen.

Diese Anforderung kann ich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Probeausgabe jederzeit widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung einer kurzen Mitteilung an:

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Damit hat sich die Angelegenheit für mich erledigt. Ich schulde Ihnen keinen Cent.

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