Elterngeld verschenkt - eine Falle für Selbstständige
Was hat der Investitionsabzugsbetrag mit dem Elterngeld zu tun?

Liebe Leserin, lieber Leser,
Investitionsabzugsbetrag und Elterngeld? Die haben doch rein gar nichts gemeinsam – oder doch? Wenn Sie eine Familie planen, macht es Sinn, im Vorjahr auf Investitionsabzugsbeträge zu verzichten…
Folgender Hintergrund: Viele Selbstständige bilden für zukünftige Anschaffungen einen Investitionsabzugsbetrag, um im Jahr der Bildung den zu versteuernden Gewinn zu senken. Das kann durchaus Sinn machen – Vorsicht jedoch, wenn Sie planen, eine Familie zu gründen und als Selbstständiger Elterngeld beantragen wollen.
Elterngeld - das ist Ihre Berechnungsgrundlage
Das Elterngeld berechnet sich für Selbstständige nach dem Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums. Haben Sie die Steuererklärung für 2010 abgegeben und den Steuerbescheid erhalten, ist das Jahr 2010 maßgeblich.
Weniger Geld aufgrund des Investitionsabzugsbetrags
Haben Sie allerdings im "maßgeblichen" Jahr einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, mindert sich automatisch Ihr Anspruch auf Elterngeld. Ein Urteil dazu gibt es vom Sozialgericht München.
|
Das Urteil
Das Sozialgericht urteilte sprach sich jedoch dagegen aus. Selbstständige könnten den Berechnungszeitraum nicht frei wählen, um den Elterngeldanspruch zu optimieren. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf den Investitionsabzugsbetrag. Ist aus anderen Gründen, z.B. Krankheit, Verlust eines wichtigen Kunden usw, Ihr Gewinn besonders niedrig, kann eine Ausnahme gemacht werden.
Begründen Sie also, warum Sie einen anderen Veranlagungszeitraum für Ihr Elterngeld wählen möchten.
Viele Grüße
Iris Schuler
Onlineredakteurin KomMa-net.de - Unternehmensbereich
Tägliche Tipps für Ihren unternehmerischen Erfolg - gratis in Ihr Postfach!
Wählen Sie Ihre gewünschten Newsletter aus und tragen Sie Ihre Email-Adresse ein:
Die von Ihnen eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt. Bitte korrgieren Sie Ihre Eingabe und klicken Sie auf "OK":
Bitte wählen Sie mindestens einen Newsletter aus und klicken Sie auf "OK"
- Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für die Zusendung des Newsletter
- Wir geben Ihre E-Mail-Adresse garantiert nicht an Dritte weiter
- Die Informationen sind jederzeit abbestellbar durch einen Link im Newsletter



