Steuern, Sparmöglichkeiten 17.03.2011

Elterngeld verschenkt - eine Falle für Selbstständige

Was hat der Investitionsabzugsbetrag mit dem Elterngeld zu tun?

Liebe Leserin, lieber Leser,

Investitionsabzugsbetrag und Elterngeld? Die haben doch rein gar nichts gemeinsam – oder doch? Wenn Sie eine Familie planen, macht es Sinn, im Vorjahr auf Investitionsabzugsbeträge zu verzichten…

Folgender Hintergrund: Viele Selbstständige bilden für zukünftige Anschaffungen einen Investitionsabzugsbetrag, um im Jahr der Bildung den zu versteuernden Gewinn zu senken. Das kann durchaus Sinn machen – Vorsicht jedoch, wenn Sie planen, eine Familie zu gründen und als Selbstständiger Elterngeld beantragen wollen.

Elterngeld - das ist Ihre Berechnungsgrundlage


Das Elterngeld berechnet sich für Selbstständige nach dem Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums. Haben Sie die Steuererklärung für 2010 abgegeben und den Steuerbescheid erhalten, ist das Jahr 2010 maßgeblich.

Weniger Geld aufgrund des Investitionsabzugsbetrags

Haben Sie allerdings im "maßgeblichen" Jahr einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, mindert sich automatisch Ihr Anspruch auf Elterngeld. Ein Urteil dazu gibt es vom Sozialgericht München.


Wie kam es dazu?

Ein Selbstständiger Unternehmer bekam im Oktober 2007 eine Tochter. Er nahm Elternzeit und beantragte Elterngeld. Als Berechnungsgrundlage diente der Gewinn aus 2006, in diesem Jahr hatte er jedoch eine gewinnmindernde Ansparabschreibung (Vorläufer des heutigen Investitionsabzugsbetrags) gebildet. Aus diesem Grund stand dem jungen Vater weniger Elterngeld zu. Er forderte als Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate vor der Geburt zu nehmen. Letztendlich klagte er, um dieses Recht zu bekommen.

Das Urteil

Das Sozialgericht urteilte sprach sich jedoch dagegen aus. Selbstständige könnten den Berechnungszeitraum nicht frei wählen, um den Elterngeldanspruch zu optimieren. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf den Investitionsabzugsbetrag. Ist aus anderen Gründen, z.B. Krankheit, Verlust eines wichtigen Kunden usw, Ihr Gewinn besonders niedrig, kann eine Ausnahme gemacht werden.

Begründen Sie also, warum Sie einen anderen Veranlagungszeitraum für Ihr Elterngeld wählen möchten.

Viele Grüße

Iris Schuler
Onlineredakteurin KomMa-net.de - Unternehmensbereich


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