Meist keine Haftung für Verluste aus Risikogeschäften
Das kennen Sie als GmbH-Geschäftsführer auch: Um einen großen Auftrag "an Land zu ziehen" oder überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen, kann man nicht immer auf Nummer sicher gehen. Bis zu einem gewissen Grad müssen...[mehr]
Sie überweisen auf Anweisung?
Vorsicht: Wenn Sie auf Anweisung des Haupt-Gesellschafters Überweisungen veranlassen, müssen Sie dafür persönlich gerade stehen. Und zwar dann, wenn der Verwendungszweck der GmbH "schadet". Das folgt aus einem neuesten...[mehr]
GmbH-Verluste aus riskanten Geschäften
Als GmbH-Geschäftsführer können Sie den Eindruck haben, buchstäblich für alles und jeden zu haften, wenn Ihnen auch nur ganz entfernt der Vorwurf gemacht werden kann, einen Pflichtverstoß begangen zu haben. Das ist sicherlich...[mehr]
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
Ab 01.07.2005 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Davon sind Sie mit Ihrer GmbH gleich zweimal betroffen. Einerseits im Rahmen Ihres Forderungsmanagements als Gläubiger, wenn Sie bei Privatkunden deren Lohn pfänden müssen, um an...[mehr]
Vorsicht, Haftungsfalle: Verbotene Einlagenrückgewähr
Als seine GmbH in Schieflage geriet, zahlte der Gesellschafter-Geschäftsführer vorzeitig einen Teil des Darlehens zurück, das seine GmbH ihm gewährt hatte. Er überwies den Darlehensbetrag auf ein Konto, das sich "dick im...[mehr]
Wartefrist für eine Pensionszusage
Pensionszusagen sind bei Gesellschafter-Geschäftsführern ausgesprochen beliebt. Der Grund: Auf diese Art und Weise können Sie zusätzlich für Ihr Alter vorsorgen. Und Ihre GmbH senkt durch die zu bildenden Rückstellungen den...[mehr]
Meldefristen für Unfälle
Bis wann Sie einen Unfall der Versicherung melden müssen, weiß das Handbuch für den Vereinsvorsitzenden: · Unfall mit erheblichen Verletzungen: Sie müssen innerhalb von 2 Wochen ab dem Unfalltag eine Unfallmeldung an die...[mehr]